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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellen
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellen
Rechtsanwalt Christian Kah
Steinweg 24, 06618 Naumburg, Tel: 03445779241, Fax: 03445779242
Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 297
Rechtsanwalt Christian Kah
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellen enthält folgende Leistung: Preis
€95,00
inkl. MwSt.
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Drei Instrumente stehen Ihnen zur Verfügung, um in gesunden Tagen im Sinne der Selbstbestimmung schriftliche Willenserklärungen für den Fall einer späteren Einwilligungsunfähigkeit abgeben zu können.
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.
Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.
Wir erstellen Ihnen alle 3 Verfügungen in einem abgeschlossenen Dokument. Zuvor füllen Sie einen Fragebogen, welchen wir Ihnen zusenden, aus.
Im Paket inbegriffen ist eine 15minütige telefonische Beratung von Rechtsanwalt Christian Kah (er ruft Sie dazu auf Ihrer Festnetznummer zurück).
In der Patientenverfügung, auch Patiententestament genannt, kann man sich zu seinen Wünschen bezüglich medizinischer Behandlung/Nichtbehandlung oder Behandlungsbegrenzung angesichts einer aussichtlosen Erkrankung, insbesondere in der letzten Lebensphase, äußern.
Die Betreuungsverfügung dient dem Zweck, eine Person des eigenen Vertrauens zu benennen, die für den Fall, dass eine Betreuung notwendig werden sollte, vom Vormundschaftsgericht bestellt werden soll.
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, in der eine Person des eigenen Vertrauens als Bevollmächtigte eingesetzt werden kann, die im Unterschied zum Betreuer nicht vom Vormundschaftsgericht bestellt werden muss, sondern im Fall der eigenen Entscheidungsunfähigkeit sofort für den Vollmachtgeber handeln kann.
Wir erstellen Ihnen alle 3 Verfügungen in einem abgeschlossenen Dokument. Zuvor füllen Sie einen Fragebogen, welchen wir Ihnen zusenden, aus.
Im Paket inbegriffen ist eine 15minütige telefonische Beratung von Rechtsanwalt Christian Kah (er ruft Sie dazu auf Ihrer Festnetznummer zurück).
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Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung erstellen
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 204
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Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
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€145,00
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Sie möchten es verhindern, dass fremde Menschen über Sie und Ihr Vermögen entscheiden, wenn Sie dieses nicht mehr selber regeln können?
Sie möchten selber bestimmen, wer die Person sein wird, die sich um Sie, Ihre Angelegenheiten - sei es rechtlich oder gesundheitlich - kümmert?
Dann ist eine Vorsorgevollmacht - und Betreuungsverfügung unbedingt erforderlich.
Zudem möchten Sie auch entscheiden, welche Maßnahmen die Ärzte ergreifen dürfen, wenn Sie dieses nicht mehr selber regelen können? Auch dies können Sie anhand der sogenannten Patientenverfügung regeln.
Wir beraten Sie, sprechne die einzelnen Punkte mit Ihnen telefonisch durch und senden Ihnen die Ausfertigung per Email oder Post zu.
Über eine Beauftragung würde ich mich sehr
freuen.
Ihre Dr. Corina Seiter
Sie möchten selber bestimmen, wer die Person sein wird, die sich um Sie, Ihre Angelegenheiten - sei es rechtlich oder gesundheitlich - kümmert?
Dann ist eine Vorsorgevollmacht - und Betreuungsverfügung unbedingt erforderlich.
Zudem möchten Sie auch entscheiden, welche Maßnahmen die Ärzte ergreifen dürfen, wenn Sie dieses nicht mehr selber regelen können? Auch dies können Sie anhand der sogenannten Patientenverfügung regeln.
Wir beraten Sie, sprechne die einzelnen Punkte mit Ihnen telefonisch durch und senden Ihnen die Ausfertigung per Email oder Post zu.
Über eine Beauftragung würde ich mich sehr
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