Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328367
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Recht in Österreich » 
Vorsicht bei Mietverträgen in Österreich: Rechtsgeschäftsgbühr beachten - 1/1
vom 23.04.2010   |   1935 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Recht in Österreich

Vorsicht bei Mietverträgen in Österreich: Rechtsgeschäftsgbühr beachten

Von Rechtsanwalt
Dr. Felix Schäfer
Schäfer

Bewertungen: 17
Schwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht.
Jetzt von diesem Anwalt beraten lassen:
Pers. Direktanfrage
Telefonberatung

Nach österreichischem Recht fallen alle zeitlich befristeten Langzeitmietverträge unter die sogenannte Rechtsgeschäftsgebühr. Es handelt sich bei dieser Gebühr um eine Transaktionssteuer (stamp duty), ähnlich der deutschen Grunderwerbsteuer.

Mehr zum Thema:
Mietvertrag   Österreich  

Die Höhe der Steuer beträgt 1 % der gesamten Einnahmen für die gesamte Mietlaufzeit. Zu den Einnahmen zählen auch die festgesetzten Vorauszahlungen für Nebenkosten sowie die Umsatzsteuer, die in Österreich 20 % beträgt.

Eine typische Umgehungsmöglichkeit liegt darin, dass der Mieter mit einer nicht-österreichischen Gesellschaft (einem sog. "Gebührenausländer") den Mietvertrag zeichnet. Für diesen Fall muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Mietvertrag und jegliche Mietkorrespondenz nicht nach Österreich gelangt. Geschieht dies dennoch, wird die Rechtsgeschäftsgebühr zuzüglich einer Strafzahlung nachträglich fällig. Darüber hinaus verbleibt auch bei Einhaltung dieser Auflagen ein geringes Restrisiko für das Anfallen der Rechtsgeschäftsgebühr.

Wollen Sie mehr wissen? Lassen Sie sich jetzt von diesem Anwalt schriftlich beraten.

123recht.net ist Rechtspartner von:

328367
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94216
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Quickie! Ihre Meinung zählt.
Kritik an Wulff ebbt nicht ab - Soll er als Bundespräsident zurücktreten oder bleiben?

 Bleiben
 Zurücktreten
 Mir egal