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Vorsicht bei Mietverträgen in Österreich: Rechtsgeschäftsgbühr beachten

Von Rechtsanwalt Dr. Felix Schäfer
23.4.2010 | Ratgeber - Mietrecht, Pachtrecht | 2091 Aufrufe
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Mietvertrag, Österreich

Nach österreichischem Recht fallen alle zeitlich befristeten Langzeitmietverträge unter die sogenannte Rechtsgeschäftsgebühr. Es handelt sich bei dieser Gebühr um eine Transaktionssteuer (stamp duty), ähnlich der deutschen Grunderwerbsteuer.

Die Höhe der Steuer beträgt 1 % der gesamten Einnahmen für die gesamte Mietlaufzeit. Zu den Einnahmen zählen auch die festgesetzten Vorauszahlungen für Nebenkosten sowie die Umsatzsteuer, die in Österreich 20 % beträgt.

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Felix Schäfer
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Miet und Pachtrecht, Baurecht, Wirtschaftsrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht
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Eine typische Umgehungsmöglichkeit liegt darin, dass der Mieter mit einer nicht-österreichischen Gesellschaft (einem sog. "Gebührenausländer") den Mietvertrag zeichnet. Für diesen Fall muss allerdings darauf geachtet werden, dass der Mietvertrag und jegliche Mietkorrespondenz nicht nach Österreich gelangt. Geschieht dies dennoch, wird die Rechtsgeschäftsgebühr zuzüglich einer Strafzahlung nachträglich fällig. Darüber hinaus verbleibt auch bei Einhaltung dieser Auflagen ein geringes Restrisiko für das Anfallen der Rechtsgeschäftsgebühr.

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