Vorsicht: Neue Abmahnungen Markenrecht: SKODA AUTO

Mehr zum Thema: Markenrecht, Abmahnung, SKODA, Unterlassungserklärung, FABIA, OCTAVIA
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Die Rechtsanwälte Lempe & Kessler sprechen derzeit markenrechtliche Abmahnungen für die SKODA AUTO a.s. aus.

1. Wer mahnt ab?

Mit diesem Artikel möchte ich eine Hilfestellung für Betroffene von Abmahnungen aus dem Bereich des Markenrechts geben. Berichterstattungen im Internet zufolge sprechen die Rechtsanwälte Lempe & Kessler derzeit markenrechtliche Abmahnungen für die SKODA AUTO a.s. aus.

Dem Empfänger der Abmahnung wird vorgeworfen, die Rechte an einer oder mehrerer Marken der SKODA AUTO a.s. verletzt zu haben. Hier geht es unter anderem um die Marken SKODA, YETI, OCTAVIA und FABIA.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

Von solchen Abmahnungen sind derzeit insbesondere eBay-Händler betroffen, die Ihre Ware auf eBay (z.B. in der Artikelbeschreibung) mit den Marken SKODA, YETI, OCTAVIA oder FABIA gekennzeichnet haben.

Hierbei wird im Einzelfall der Vorwurf erhoben, es handele sich nicht um Originalware.

2. Was fordern die Rechtsanwälte Lempe & Kessler?

Im Wesentlichen beinhaltet das Abmahnschreiben 3 Forderungen:

  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,
  • Zahlung von Abmahnkosten Erteilung von Auskünften über Art und Umfang der Nutzung von Marken der SKODA AUTO a.s. 

Mein ausdrücklicher Rat: Bitte nichts vorschnell unterschreiben und keinesfalls vorschnell zahlen!

3. Besser auf die Abmahnung reagieren oder ignorieren?

Bei der Abmahnung handelt es sich nicht um Abzocke. Bitte nehmen Sie daher das Abmahnschreiben nicht auf die leichte Schulter. Einschüchtern lassen brauchen Sie sich aber auch nicht. Wichtig ist zunächst die Ruhe zu bewahren und die Situation vernünftig zu bewerten.

Zunächst wäre zu prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Nur dann bestünde überhaupt ein dringender Handlungsbedarf. Wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist, sollten Sie die Abmahnung lediglich kurz schriftlich zurückzuweisen und das war es.

Sofern die Prüfung aber doch zu dem Ergebnis führen sollte, dass die Abmahnung in Ihrem Fall leider berechtigt ist, sollten Sie innerhalb der Frist eine geänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben, um ein teures gerichtliches Verfahren (einstweilige Verfügung oder Klageverfahren vor dem zuständigen Landgericht) zu vermeiden.

Ich bin Ihnen gerne behilflich. Als Fachanwalt für IT-Recht und zugleich Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz kann ich auf eine langjährige Erfahrung in der Verteidigung gegen markenrechtliche Abmahnungen zurückblicken.

4. Erste Hilfe bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden
  • Kein Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen
  • Fristen einhalten.
  • Keine vorschnellen Zahlung an die Abmahner leisten
  • Noch vor Fristablauf zum Rechtsanwalt (Spezialisierung Markenrecht/gewerblicher Rechtsschutz)

Haben auch Sie eine Abmahnung von den Rechtsanwälten Lempe & Partner wegen angeblicher Verletzung einer der Marke SKODA AUTO a.s. erhalten? Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall weiter. Eine bundesweite Vertretung ist dank Telefon, Fax und/oder E-Mail problemlos und bequem möglich.

Mein oberstes Ziel: Kein Geld für die Abmahner!

Kontaktieren Sie mich gerne kostenfrei und unverbindlich für ein persönliches Erstgespräch (bitte unter 0471/ 483 99 88 – 0). Das Abmahnschreiben können Sie uns gerne vorab per E-Mail (bitte an: info@drnewerla.de) übersenden. Dies erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall. Wir bieten einen günstigen Festpreis für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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