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Vorsicht: Langhaarige Bombenleger im Polizeidienst
Seite 1 - del vom 13.08.2003

Vorsicht: Langhaarige Bombenleger im Polizeidienst

Polizist muss seine Haarpracht kappen

"Lange Männerhaare sind ungewöhnlich und werden von der Mehrheit der Bevölkerung nicht akzeptiert." Mit dieser Begründung erkannte ein Verwaltungsgericht die Bestimmung eines Dienstherrn, die Polizeibeamten lange Haare und das Tragen eines Zopfes untersagte, für rechtmäßig. Immerhin sei das äußere Erscheinungsbild von Polizisten wichtig, lange Haare mithin inakzeptabel.

So geschehen in Rheinland-Pfalz. In Niedersachen scheint es eine derartige Vorschrift nicht zu geben. Dort wurde ich neulich von einem Polizisten mit Zopf kontrolliert und ich hatte nicht den Eindruck, der junge Mann wüsste nicht, was er da tat. Ganz im Gegenteil, er machte einen kompetenten Eindruck. Wer am Erscheinungsbild der Polizei rummäkeln will, der sollte lieber bei der völlig veralteten Dienstuniform anfangen, die den armen Beamten von ihren Dienstherren vorgesetzt wird.

Hat das Gericht eigentlich eine repräsentative Umfrage in der Bevölkerung gemacht, inwieweit langhaarige Männer akzeptiert werden oder nicht? Ich bezweifle diese These nämlich ernsthaft. Aber wahrscheinlich kam die Meinungsbildung bei einem Gespräch im Richterzimmer zu stande, wo die Herren und Damen im Durchschnitt 60 Jahre alt sind und sich über Gott und die Welt unterhalten. Ihre Welt, versteht sich.

Mein halber männlicher Abi-Jahrgang hatte lange Haare. Und das waren die Neunziger, nicht die Siebziger. Ich gebe zu, lange Haare sind mittlerweile aus der Mode gekommen, das ewige Kämmen und aus dem Gesicht streichen ist enorm lästig, aber um Himmels willen! Wahrscheinlich ist der entscheidende Richter männlich und hat eine Halbglatze.

Was ist eigentlich mit der Gleichberechtigung? Dürfen weibliche Polizisten jetzt im Umkehrschluss keine kurzen Haare tragen? Da findet sich doch bestimmt auch eine Akzeptanzumfrage zu. Oder müssen sie wie ihre männlichen Kollegen auf ihre Langhaarpracht verzichten? Wie steht es mit Oberlippenbärten? Sehen in neun von zehn Fällen doch nun wirklich unschön aus und sind bei der Mehrheit der Bevölkerung als "Prollleiste" und "Popelbremse" absolut verpönt. Zeige ich aber einem Polizisten mit Oliba bei einer Kontrolle im Verkehr etwa nicht meinen Führerschein?

Man sollte sich ein Beispiel an England nehmen. Dort hat jüngst ein Richter die Pflicht für Männer, im Job Krawatten zu tragen, als Verstoß gegen die Gleichberechtigung gewertet. Und vor englischen Gerichten setzen die Juristen sich freiwillig einen Wischmop oder sogar einen toten Pudel auf den Kopf. Das sieht lächerlicher aus als Merkels, Beckers und Beckhams Frisuren zusammen. Akzeptiert werden die dort trotzdem.



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André Schäfer, Homberg (Ohm)
beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht, Kaufrecht, Steuerrecht und hat Interessensschwerpunkte: Familienrecht, Vertragsrecht.
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