Vorsicht! Gefälschte E-Mail Abmahnung von U+C wegen redtube im Umlauf, NICHT öffnen!
Mehr zum Thema: Urheberrecht - Abmahnung, U+C, E-Mail, Redtube, Abmahnung, Fake, Zip-Datei, StreamingAngebliche Urheberrechtsverletzung wird per E-Mail abgemahnt
Uns erreichen gerade sehr viele Anfragen bezüglich einer ominösen E-Mail Abmahnung. Diese wird angeblich durch Rechtsanwälte U+C wegen Streaming auf dem Portal redtube versendet.
Rechtsanwälten U+C versenden Abmahnung nur auf dem Postweg
Jedoch handelt es sich dabei um eine Fake-E-Mail, die nicht von den Rechtsanwälten U+C aus Regensburg stammt. Auf diesen Umstand weist die betroffene Kanzlei nun auch auf Ihrer Internetseite hin und bestätigt, dass lediglich Abmahnungen per Post verschickt worden sind. Es wird darum dringend davor gewarnt, Anhänge einer solchen E-Mail zu öffnen oder zu speichern. Es wird vermutet, dass es sich dabei um Schadsoftware handelt.
Wie erkenne ich eine solche gefälschte Abmahnung und wie unterscheidet sich diese von einer Abmahnung durch U+C?
- Zunächst ist eine E-Mail Abmahnung eher die Ausnahme. Zumal die E-Mail Adressen beim Vorwurf des Streaming im Internet unbekannt sein dürften und man sich schon die Frage stellt, wie die Adressen ermittelt worden sein sollen.
- Aber auch der gesamte Inhalt der E-Mail gibt genügend Hinweise für eine gefälschte Abmahnung, so soll die angeblich festgestellte Urheberrechtsverletzung in der Zukunft liegen (Datum 11.12.2013 24:46:41) auch die angegebene Uhrzeit stellt einen Beleg für eine Fälschung dar. Als Beweis für das Streaming wird nur der aus der Internetberichterstattung bekannte Begriff "redtube" verwendet, ohne näher auf eine einzelne html-Seite einzugehen.
- Auch die in der E-Mail genannten gesetzlichen Vorschriften und Gegenstandswerte entsprechen nicht der geltenden Gesetzeslage. Einige der zitierten Paragrafen existieren nicht.
- Spätestens die Absenderadresse oder auch die angehangene Zip-Datei mit angeblichen Beweisen und der Bankverbindung sollte stutzig machen.
Richtiges Verhalten bei Erhalt einer solchen Abmahn-E-Mail
Meine Empfehlung für Betroffene lautet daher: E-Mail löschen und auf keinen Fall antworten oder gar Anhänge öffnen oder auf der Festplatte speichern.
Bei Erhalt einer Abmahnung per Post handelt es sich dagegen in der Regel um eine zu beachtende Abmahnung. Bei Misstrauen oder Unkenntnis der Sachlage sollten Sie sich zuvor beraten lassen.
Bei dem, was da in letzter Zeit durch die Nachrichten läuft, sollte man die sowieso nicht öffnen. Egal, ob die per E-Mail, per Post oder von Angela Merkel persönlich zugestellt werden.
wenn man so eine wie oben beschriebene Abmahnung bekommen hat und sie gelöscht hat hat man dann nichts mehr zu befürchten ?
Vielleicht sollte jemand die Damen und Herren in Regensburg überprüfen, die haben bestimmt auch schon in Redtube reingeguckt. Tun so, als hätten sie einen heiligenschein.