Vorsicht! Abmahnung v. Nieding Ehrlinger Marquard wegen Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz

Mehr zum Thema: Wettbewerbsrecht, Abmahnung, Buchpreisbindungsgesetz, Preisbindungstreuhänder, Unterlassungserklärung, Nieding
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Die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard mahnt als sog. Preisbindungstreuhänder Verstöße gegen das Buchpreisbindungsgesetz ab

1. Wer mahnt ab?

Vor wenigen Tagen wurde mir eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard aus Berlin im Auftrage der eBuch eG mit Sitz in Neuendettelsau zur Prüfung vorgelegt.

Konkret ging es in der Abmahnung um den Vorwurf, gegen das Buchpreisbindungsgesetz verstoßen zu haben. Rechtsanwalt Peter Ehrlinger mahnt hier als sog. Preisbindungstreuhänder für die eBuch eG ab.

Danjel-Philippe Newerla
Partner
seit 2008
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht, Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Langener Landstraße 266
27578 Bremerhaven
Tel: 0471/ 483 99 88 - 0
Web: http://www.bewertungsbeseitiger.de
E-Mail:
Markenrecht, Urheberrecht
Preis: 190 €
Antwortet: ∅ 20 Std. Stunden

2. Welche Forderungen stellt die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard für die eBuch eG?

Auffällig ist, dass zunächst nur die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung gefordert wird.

In dem mir vorgelegten Abmahnschreiben wurden noch keine Anwaltskosten geltend gemacht. Dieses bedeutet aber noch lange nicht, dass die Anwälte nur die Abgabe der Unterlassungserklärung fordern. Aus meiner Beratungspraxis weiß ich, dass die Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard nach Abgabe einer Unterlassungserklärung sogleich Anwaltskosten einfordert.

Ganz offenbar machen die Anwälte die Anwaltskosten aus psychologischen Gründen im ersten Schreiben noch nicht mit geltend, um den Abgemahnten schneller zur Abgabe der Unterlassungserklärung zu bewegen.

Bitte seien Sie vorsichtig und unterschreiben Sie keine von den Abmahnern vorformulierte Unterlassungserklärung.

3. Wie reagiere ich richtig auf eine Abmahnung?

Die Abmahnung sollten Sie ernst nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich aber zunächst nicht. Die optimale Reaktion hängt letztendlich vom konkreten Einzelfall ab. Zunächst muss geprüft werden, ob die in der Abmahnung erhobenen Vorwürfe überhaupt gerechtfertigt sind, weil nur in diesem Fall überhaupt ein Anlass zur Reaktion bestehen würde. Andernfalls bräuchten Sie die ungerechtfertigte Forderung lediglich kurz schriftlich zurückweisen.

Sofern die Abmahnung aber gerechtfertigt sein sollte, sollten Sie dringend reagieren, um ein kostspieliges gerichtliches Verfahren (insbesondere einstweilige Verfügung) zu verhindern. Dies kann nämlich sehr schnell sehr hohe Kosten verursachen.

Zunächst wäre also die Rechtmäßigkeit der Abmahnung zu prüfen. Hierbei helfe ich Ihnen als Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz gerne weiter.

4.Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

  • Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden!
  • Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen!
  • Fristen unbedingt beachten!
  • Noch vor Fristablauf zum Anwalt! (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz zu empfehlen)

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquard als Preisbindungstreuhänder für die eBuch eG wegen vermeintlichem Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz erhalten?

Gerne helfe ich Ihnen in diesem Fall mit meiner langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Verteidigung gegen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder der näheren Umgebung kommen, vertrete ich Sie gerne und dank Telefon, Fax und E-Mail bundesweit.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch (0471/483 99 88 - 0) ), sofern Sie ebenfalls eine Abmahnung erhalten haben sollten. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne vorab per E-Mail zukommen zu lassen (bitte an info@drnewerla.de ), das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall.

Fragen Sie auch nach unseren günstigen Festpreisen für die Abmahnungsverteidigung.

Mit freundlichen Grüßen von der Nordseeküste

Dr. Danjel-Philippe Newerla,Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht-

Langener Landstr.266
27578 Bremerhaven
info@drnewerla.de
www.bewertungsbeseitiger.de
0471/4839988-0
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