Hallo,
ich habe mir Mitte März ein neues Fahrrad gekauft. Dabei bin ich mit 500 € in Vorschuss gegangen. Der Händler sagte mir eine Lieferzeit von 2-2,5 Wochen voraus. Die restlichen 1000 € sollte ich bei Lieferung zahlen. Nun ist das Rad aber immer noch nicht da und der Händler kann mir auch keinen genauen Termin nennen.
Welche Mittel gibt es, um vom Kaufvertrag zurückzutreten bzw. das Geld wiederzubekommen und wie kann ich sonst Druck ausüben?
Gruß Henning Peters
Vorschusszahlung-Lieferung lässt auf sich warten
1. Mai 2002
Thema abonnieren
Frage vom 1. Mai 2002 | 12:39
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorschusszahlung-Lieferung lässt auf sich warten
Probleme nach Kauf?
Probleme nach Kauf?
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Kaufrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 1. Mai 2002 | 12:55
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 36x hilfreich)
Sehr geehrter Herr Peters,
befindet sich der Verkäufer mit der Lieferung der Kaufsache in Verzug, so kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, den Kaufgegenstand zu liefern und gleichzeitig mitteilen, dass im Falle eines fruchtlosen Verstreichens der Frist vom Kaufvertrag zurückgetreten wird. Dies sollte immer schriftlich geschehen.
Wird dann innerhalb der vom Käufer gesetzen Frist der Kaufgegenstand nicht geliefert, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ihm ist dann der bereits gezahlte Kaufpreisanteil zurück zu erstatten.
Mit freundlichen Grüßen
Birgit Raupers
-Rechtsanwältin-
Und jetzt?
Schon
266.998
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten