moin,was haltet ihr von der jüngsten entscheidung des bverfg ?klick keine vorratsdatenspeicherung mehr. vorhandene vorratsdatenspeicherung ist unverzüglich zu löschen. beweise die durch die vorratsdatenspeicherung gemacht worden sind, sind unzulässig.die übersetzung ins "deutsche" für otto normalo wurde von galileo erklärt
----------------- "Im ewigen Gedenken."-- Editiert am 05.03.2010 10:38
von guest-12320.10.2011 11:52:26am 05.03.2010 10:35