moin,
was haltet ihr von der jüngsten entscheidung des bverfg ?
klick
keine vorratsdatenspeicherung mehr. vorhandene vorratsdatenspeicherung ist unverzüglich zu löschen. beweise die durch die vorratsdatenspeicherung gemacht worden sind, sind unzulässig.
die übersetzung ins "deutsche" für otto normalo wurde von galileo erklärt
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"
Im ewigen Gedenken."
-- Editiert am 05.03.2010 10:38
Vorratsdatenspeicherung
5. März 2010
Thema abonnieren
Frage vom 5. März 2010 | 10:35
Von
Status: Praktikant (782 Beiträge, 398x hilfreich)
Vorratsdatenspeicherung
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#2
Antwort vom 16. März 2010 | 10:50
Von
Status: Praktikant (945 Beiträge, 264x hilfreich)
Das paßt doch eher in die "Laberforen" hier bei 123recht, weil es offenbar nicht um konkrete Fragen geht.
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