Vorname nicht zulässig

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Vorname nicht zulässig

Hallo Forum,

wie ist die korrekte Vorgehensweise bei der Prüfung eines Vornamens durch das Standesamt?

Die Standesbeamtin sagte im Gespräch noch folgendes:
- wenn der Name nicht im Internet steht, gibt es ihn nicht und er kann damit nicht (auch nicht in verbindung mit einem anderen Namen) verwendet werden.
- Neue Namen werden nur über ein Klageverfahren eingeführt
- Ein Namensnachweis z. B. über einen Kirchenbucheintrag eines Vorfahren ist nicht ausreichend

Konkreter Fall:
Für ein Mädchen soll der Name ihrer Urgroßmutter "Meyne" verwendet werden. Eine tel. Anfrage beim Standesamt ergab: der Name sei im Internet nicht bekannt, also nicht zulässig. Es gibt damit keine Möglichkeit diesen Namen zu verwenden. Wurde hier richtig verfahren?

CeeYou


von CeeYou am 30.09.2008 13:09
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Vorname nicht zulässig
hallo,

ich habe gelesen, dass das erziehungsrecht auch das recht zur namenserfindung beinhaltet, so lange gewisse regeln dabei eingehalten werden z.b. die verbindung mit einem "normalen" namen.

dass der name meyne nicht im internet steht, stimmt so aber nicht.

ich habe folgendes gefunden:

http://www.graf-von-katzenelnbogen.com/namen.html

http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20060713060353AA7sFol

http://www.norbert-firle.de/alte_vornamen.htm

http://worldroots.com/brigitte/famous/c/charlemagnedesc-115.htm

http://aforum.genealogi.se/discus/messages/576/51377.html?1075978331

http://www.berndjosefjansen.de/jansen1/jansen1-frm3.htm


von Schokolinse am 01.10.2008 17:31
Status: Frischling (4 Beiträge)
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