Vormieterin blockiert Keller mit Sperrmüll - Darf ich ihr die Entsorgung in Rechnung stellen?

6. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
FelBa82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vormieterin blockiert Keller mit Sperrmüll - Darf ich ihr die Entsorgung in Rechnung stellen?

Guten Abend wertes Forum,

seit mittle März bewohne ich meine neue Wohnung. Aufgrund der kurzen Zeit zwischen dem Aus- und Einzug habe ich meiner Vormieterin angeboten, dass sie ihre alten Möbel bei mir im Keller zwischenlagern kann zur schnellstmöglichen Entsorgung. 3/4 des Kellerraums sind gefüllt mit ihren alten Möbeln so dass ich einige Umzugskartons sowie Utensilien für den Keller in meiner Wohnung lagern muss.

Es ist immernoch kein Sperrmülltermin in Aussicht. Laut der Vormieterin bekommt sie keine Antwort von der Stadt bzw. dem Entsorgungsunternehmen das dafür beauftragt wird. Ich hatte mich telefonisch bei der Stadt erkundigt, konnte aber auch keine Antwort erhalten da mir die zugewiesene ID fehlt, die aber angeblich auch der Vormieterin nicht vorliegt.

Solangsam werde ich das Gefühl nicht los, dass sie mich nur hinhalten möchte. Daher kam mir die Idee, dass ich selbst einen Container beauftrage und die Möbel entsorge, auf ihre Kosten. Sprich die Entsorgung an sich und ich würde pauschal 2 Stunden Aufwand für die Formalitäten und die Entsorgung in Höhe meines momentanen Stundenlohns fordern.

Mir stellt sich die Frage, geht das? Mir liegt leider nur die Telefonnummer vor so dass eine schriftliche Fixierung in Form eines Briefs nicht möglich ist. Des Weiteren weiß ich nicht ob die pauschale Aufwandsrechnung in Ordnung ist. Ich möchte mich damit nicht bereichern, eher soll dieses Mittel als Anreiz dienen, dass die Vormieterin endlich mal in die Gänge kommt. Ich kann dazu nichts vergleichbares finden. Eine Räumung sollte das nicht sein, da ich bereits die Wohnung bewohne und bezahle.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Banane123
Status:
Praktikant
(931 Beiträge, 200x hilfreich)

Zitat (von FelBa82):
Solangsam werde ich das Gefühl nicht los, dass sie mich nur hinhalten möchte. Daher kam mir die Idee, dass ich selbst einen Container beauftrage und die Möbel entsorge, auf ihre Kosten. Sprich die Entsorgung an sich und ich würde pauschal 2 Stunden Aufwand für die Formalitäten und die Entsorgung in Höhe meines momentanen Stundenlohns fordern.


Von einer Entsorgung in diesem Sinne würde ich Dir abraten. Es könnte durchaus sein, dass die Vormieterin Schadensersatz fordert. Irgendwie muss diese ja auffindbar bzw. erreichbar sein. Nachweisbar schriftlich mit Fristsetzung auffordern ,die Gegenstände abzuholen. Neue Adresse liefert das Einwohnermeldeamt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Zitat (von FelBa82):
Mir liegt leider nur die Telefonnummer vor so dass eine schriftliche Fixierung in Form eines Briefs nicht möglich ist.

Dann sollte man sich mit der Erforschung der neuen Anschrift beschäftigen.
EMA-Anfrage oder den Paketzustellertrick anwenden wenn das EMA nicht weiterführt



Zitat (von FelBa82):
Daher kam mir die Idee, dass ich selbst einen Container beauftrage und die Möbel entsorge, auf ihre Kosten.

Die strafrechtliche Seite dürfte mit einer kleinen Geldstrafe noch recht preiswert ausgehen.
Teuer wird es wenn man dann in der zivilrechtlichen Klage der Vormieterin beweisen müsste (und es nicht könnte), das die 2 Goldbarren und die 100 Krügerrand nicht dabei waren. Und das das keine hochwertigen, fast neuwertigen Möbel im Wert von 10.000 EUR waren...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von FelBa82):
Mir liegt leider nur die Telefonnummer vor so dass eine schriftliche Fixierung in Form eines Briefs nicht möglich ist.

Da hilft eine Nachfrage beim Einwohnermeldeamt.

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#4
 Von 
FelBa82
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank schon mal für die hilfreichen Antworten.
Einwohnermeldeamt wäre eine Maßnahme, danke für den Tipp. Wenn ich den Müll nicht selbst entsorgen kann, was kann ich ihr denn alternativ androhen? Geht das in Richtung Einschränkung des Wohnraums oder eher illegale Entsorgung?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Das erst ist eine gerichtsfeste Fristsetzung zur Entfernung ihres Müll aus Deinem Keller.
Also mit Zustellnachweis und einer Frist nach Datum von mindestens14 Tagen zur Räumung auffordern.
Danach müsste man dann eine Räumungsklage erheben, falls noch was drin ist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zitat (von FelBa82):
Geht das in Richtung Einschränkung des Wohnraums oder eher illegale Entsorgung?

Das geht viel eher in Richtung gar nichts.
Du hast ihr angeboten, die Sachen unterzustellen. Ein Ausräumtermin war nicht vereinbart.
Dann musst du ihr jetzt erstmal nachweisbar eine Frist setzen.
Meist ist so was ja eher das Problem zu gutmütiger Vermieter
Aber auch du wirst daraus lernen: nächstes Mal nicht mehr so gutmütig sein. ;)

Zitat (von FelBa82):
da mir die zugewiesene ID fehlt,

Das erfährt man über den Vermieter. Ist auch sinnvoll, damit er die Kosten dem entsprechenden Verursacher zuordnen kann.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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