AU dem Gericht gefaxt als Schuldner.Gericht erläßt vorläufig vollstreckbares Urteil und Gläuber beantragt auch Abwesenheits urteil und Vollstreckung.
Wenn Schuldner nun Attest nachreicht das tatsächlich verhandlungsunfähig am besagten 28.11 und nun noch immer wie ist dann der weitere Ablauf?Bestehen Chancen evtl angehört zu werden oder kann ein Anwalt da was erreichen?
Kann Schuldner dies selber faxen und darf er das alles ohne Anwalt? Da durch Krankheit arbeitslos und daher Anwalt nicht zahlen kann wäre selber schreiben nötig-was muß beantragt werden damit nicht vollstreckt wird und das vorläufige Urteil der mündlichen Vorverhandlung evtl. nach der Krankheit neu erfolgt oder ausgesetzt wird?
Wenn ich/Schuldner das nicht alleine machen kann welche Anwälte nimmt man für sowas?
Grund der Vollstreckungsurteils:
Basis war Zusage Sachbearbeiter Versicherung PKW Versicherung übernahme Schadensrabatt des Partners - es erfolgte vorläufige Deckungszusage- später erfolgte jedoch kein Vertrag da Sachbearbeiter zugesagten Rabatt nicht gab sondern der 3fache Betrag in Rechnung gestellt wurde- jetziger Schulder widersprach schriftlich und schloss auch keinen Vertrag ab! Versicherung will nun für fast 2 Jahre Geld aufgrund einer vorläufigen Deckung! Erteilte Mahnbescheid-Schuldner widersprach-alles ging zum Amtsgericht-Klageerwiderung wurde vom Gericht von Schuldner gefordert-dieser begründete kurz selber mit o.g Erklärung und beantragte Fristverlängerung, reichte AU ein. Dann wurde Termin für mündliche Vorverhandlung festgesetzt trotz AU - nun ging Urteil ein : AU nicht ausreichend daher vorläufig vollstreckbares Urteil usw...
Was ist der übliche ablauf? Gibt es Chancen alles in den alten Stand zu kriegen bei so Verfahren? Denn trotz das Schuldner unschuldig wird er wegen Krankheit bestraft, da abwesend.....ist das unser Rechtens-kann man attest nachreichen?
Bitte nur ernstgemeinte Meinungen und Hilfen .Danke vielmals.Falls ich hier etwas geschrieben habe was man nicht darf bitte darauf hinweisen -da ich neu bin.
Danke
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-- Editiert suzanamichele am 07.12.2013 17:08
Vorl.vollstreck Urteil trotz AU-mit Attest Chance?
7. Dezember 2013
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Frage vom 7. Dezember 2013 | 16:46
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorl.vollstreck Urteil trotz AU-mit Attest Chance?
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#1
Antwort vom 8. Dezember 2013 | 00:13
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Gegen ein Versäumnisurteil kann man innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen und Wiedereinsetzung beantragen mit Verweis auf die Verhandlungsunfähigkeit (die Bescheinigung wäre wirklich wichtig). Grundsätzlich darf der Schuldner das selbst machen, soweit man sich vor einem Amtsgericht befindet.
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