Vorläufiges Zahlungsverbot " Vorpfändung"

11. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Daniela0809
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorläufiges Zahlungsverbot " Vorpfändung"

Hallo zusammen,
bin neu hier und hoffe es kann mir jemand helfen.....
Wir, d.h. mein Lebensgefährte und ich haben folgendes Problem. Auf dem Konto meines Freundes besteht seit 08.11.2016 ein vorläufiges Zahlungsverbot " Vorpfändung". Leider kann uns die Bank nicht sagen, wer diese "Vorpfändung" erwirkt hat, denn es existiert nur ein Aktenzeichen. Wir haben auch keinen Pfändungs-und Überweisungsbeschluss zugestellt bekommen, auch bei der Bank liegt bisher nichts vor, Gespräch mit Bankberater 10.11.2016. Wir können uns nicht erklären, wer diese Vorpfändung erwirkt hat. Auch ein Gespräch mit dem zuständigen GV für unseren Wohnort hat nichts ergeben. Mitte Oktober 2016 haben wir noch eine erweiterte Schufa Auskunft eingeholt, weil wir erwogen haben, ein neues Auto zu kaufen. Auch darin ist nichts zu lesen, ob irgendein Verfahren anhängig ist. Die Forderung beläuft sich auf 345,16 Euro,welche sofort beglichen werden könnte, wenn die Bank wüßte, wohin sie das Geld überweisen bzw. weiterleiten müßte. Das Konto ist ausreichend gedeckt.
Jetzt meine Fragen:
1. Kann die Bank das Konto einfach dichtmachen, ohne das ein Pfändungs-und Überweisungsbeschluss vorliegt?
2. Kann die Bank die Forderung nicht auf einem Sperrkonto hinterlegen, das Konto wieder freigeben und dann die Forderung an den Gläubiger auszahlen? Wenn man denn weiß, wer der Gläubiger ist....
3. Können wir auf irgendeine Weise rausbekommen, wer die "Vorpfändung" erwirkt hat, wenn wir nur ein Aktenzeichen haben?
Über Antworten wäre ich dankbar, denn wir müssen ja auch Miete, Strom usw bezahlen.

LG

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tiger123
Status:
Praktikant
(998 Beiträge, 574x hilfreich)

Zitat:
Leider kann uns die Bank nicht sagen, wer diese "Vorpfändung" erwirkt hat, denn es existiert nur ein Aktenzeichen


Also das ist ja mal völliger Unsinn! Wenn die Bank ein vorläufiges Zahlungsverbot vom Gläubiger erhalten hat, müssen die doch nur schauen welcher Gläubiger auf dem Schreiben steht...!
Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Bank schriftlich erhalten, da sollten die doch wissen was darin steht - und ja, in diesem Schreiben steht mehr als "nur ein Aktenzeichen" .

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2427 Beiträge, 719x hilfreich)

1. Ja kann sie. Der Pfüb wird irgendwann nachgereicht oder auch nicht.
2. Weiß ich nicht ob die Bank das kann
3. Auf dem Schreiben wegen dem VZ steht ein Absender, ein AZ und div weitere Angaben.

Sprich mit der Bank oder lass dir den Chef geben, der mit der entsprechenden Abteilung spricht.

In der Schufa muss die Schuld nicht stehen.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Das vorläufige Zahlungsverbot hat die Bank schriftlich erhalten

Und zwar von einem Gerichtsvollzieher.

Es übrigens völlig normal, dass der Bank das vorher zugeht. Das ist sogar gewollt. Damit der Schuldner keine Gelder in Sicherheit bringen kann.

Insofern berichtige ich Ex-InkassoMA einmal:
1) Nein, ohne PfÜB ODER vom GV zugestelltem amtlichen Zahlungsverbot (Vorpfändung) darf die Bank das nicht.
2) Bei einer Vorpfändung wird weder etwas ausgezahlt, noch irgendwo hinterlegt. Es ist ein Arrest bis dass die endgültige Pfändung kommt. Wenn die nicht kommt, ist der Spuk spätestens in 4 Wochen vorbei.

Zitat:
Über Antworten wäre ich dankbar, denn wir müssen ja auch Miete, Strom usw bezahlen.

Ggf. kurzfristig ein P-Konto einrichten.

Ich kann auch nur empfehlen, nochmal direkt vor Ort bei der Bank vorzusprechen. Am besten direkt verlangen, dass man mit dem Filialleiter spricht. Denn die Bank MUSS einen offiziellen Brief eines Gerichtsvollziehers bekommen haben, auf dem auch der Gläubiger benannt ist. Wenn der Filialleiter rumdruckst, eine Hierarchiestufe höher.
Die Bank soll euch das Schreiben des Gerichtsvollziehers in Kopie aushändigen. Wenn ihr wisst, was es für eine Schuld ist, kann die natürlich direkt von der Bank überwiesen werden. Wenn ihr nicht wisst, was es ist, ggf. direkt zu einem Anwalt.

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#4
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Über Antworten wäre ich dankbar, denn wir müssen ja auch Miete, Strom usw bezahlen.

Ggf. kurzfristig ein P-Konto einrichten.


Schon aus Bonitätsgründen und wegen Score: Nein.

Bei einem vorläufigen Zahlungsverzug sofort mit dem Ansprechpartner der Bank sprechen. Der Betrag kann kann von dem restlichen Guthaben separiert werden und somit kann über das Konto ganz normal verfügt werden.

Und solange ihr nicht wisst um was geht auch nicht überweisen lassen, sonst ist das Geld weg.

Ihr bekommt ohnehin in Kürze ein entsprechendes Schreiben aus dem dann ersichtlich ist auf welchen Titel sich das bezieht. Möglich das Euch der Titel in Verbindung mit diesem Schreiben zugestellt wird.

Bei einem Vollstreckungsbescheid an die Einspruchsfrist denken, sonst wird dieser rechtskräftig.

mepeisen, die Zustellung an die Bank kann auch durch Posturkunde erfolgen von der GV-Verteilstelle erfolgen.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2016 00:58

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2016 00:58

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Schon aus Bonitätsgründen und wegen Score: Nein.

Wenn ich die Wahl habe zwischen nicht bezahlter Miete und Strom und einer Schuldenspirale mit vielleicht sogar fristloser Kündigung der Wohnung oder Strom Abstellen und einem Score-Problem, dann fällt mir die Wahl nicht leicht.

Davon abgesehen: Wenn es Titel gibt, könnten die bereits eingetragen sein und dann ändert das P-Konto auch nichts mehr am Score.

Die Sachaufklärung ist so oder so natürlich oberstes Gebot. Wollte nur mögliche Wege aufzeigen.

Zitat:
mepeisen, die Zustellung an die Bank kann auch durch Posturkunde erfolgen von der GV-Verteilstelle erfolgen.

OK. So oder so kommt das aber nicht formlos von einem Anwalt o.ä. Das wollt ich damit sagen.

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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Ich kann meinen Vorschreibern nur beipflichten.

Ein Vorläufiges Zahlungsverbot wird von einem Gerichtsvollzieher oder durch die GV-Verteilerstelle via Posturkunde zugstellt und beinhaltet immer! den Namen und die Anschrift des Gläubigers und die genaue Bezeichnung des dem Verbot zugrunde liegenden Titels.

Gehen Sie morgen zur Bank und sprechen nochmals mit dem SB, wenn er wieder so einen gequirlten Unsinn schwätzt, lassen Sie sich das Aktenzeichen geben und natürlich bei welchem Gericht diees Az läuft. Dann können SIe dort nachfragen, allerdings meine ich, dass der SB bzw dessen Vorgesetzter, hier schnell Klärung schaffen kann/wird. Lassen Sie sich nicht abweisen. Wenn Sie wirklich keinerlei offene Verbindlichkeiten haben, dann kann Ihnen nichts passieren. Miete und Strom könnten ja erst einmal von dem Konto des anderen Partner beglichen werden?

-- Editiert von AltesHaus am 13.11.2016 09:53

-- Editiert von AltesHaus am 13.11.2016 09:54

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Schon aus Bonitätsgründen und wegen Score: Nein.

Wenn ich die Wahl habe zwischen nicht bezahlter Miete und Strom und einer Schuldenspirale mit vielleicht sogar fristloser Kündigung der Wohnung oder Strom Abstellen und einem Score-Problem, dann fällt mir die Wahl nicht leicht.

Davon abgesehen: Wenn es Titel gibt, könnten die bereits eingetragen sein und dann ändert das P-Konto auch nichts mehr am Score.

Die Sachaufklärung ist so oder so natürlich oberstes Gebot. Wollte nur mögliche Wege aufzeigen.


Das Konto verfügt über ausreichend Guthaben (!) und die Fragestellerin schrieb nichts von weiteren vorliegenden Titeln. Ein solches P-Konto hat ja auch Konsequenzen hinsichtlich der Kreditlinie.

Und hier geht es nun wirklich nur um einen kleinen dreistelligen Betrag - und den kann die Bank tatsächlich separieren, denn die Handlung der Bank beruht ja darauf, dass diese andernfalls für den Betrag haften müsste.

-- Editiert von Xipolis am 13.11.2016 17:42

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Noch bitte lesen, Xipolis: Das Argument war, dass der Titel ggf. bereits längst in der Schufa steht und damit die Bonität ggf. bereits im Keller ist. Wenn man bisher natürlich in der Schufa lupenrein dasteht, hast du Recht, dass man einen anderen Ausweg suchen sollte.

Signatur:

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#9
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Noch bitte lesen, Xipolis: Das Argument war, dass der Titel ggf. bereits längst in der Schufa steht und damit die Bonität ggf. bereits im Keller ist. Wenn man bisher natürlich in der Schufa lupenrein dasteht, hast du Recht, dass man einen anderen Ausweg suchen sollte.


Ja, verstehe. Dennoch sollte man beachten, dass dies zu einer Kündigung der Kreditlinie führen wird und einen noch nicht rechtskräftigen Titel kann man auch entfernen lassen und dann wird auch der Score berichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Xipolis):
Zitat (von mepeisen):
Noch bitte lesen, Xipolis: Das Argument war, dass der Titel ggf. bereits längst in der Schufa steht und damit die Bonität ggf. bereits im Keller ist. Wenn man bisher natürlich in der Schufa lupenrein dasteht, hast du Recht, dass man einen anderen Ausweg suchen sollte.


Ja, verstehe. Dennoch sollte man beachten, dass dies zu einer Kündigung der Kreditlinie führen wird und einen noch nicht rechtskräftigen Titel kann man auch entfernen lassen und dann wird auch der Score berichtigt.


Wobei idR der Titel ja schon in der Schufa stehen müsste?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Wobei idR der Titel ja schon in der Schufa stehen müsste?


Jetzt wird es spekulativ, denn das müsste ja der Gläubiger oder dessen Rechtsbeistand veranlasst haben. Die TE sollte dann natürlich eine entsprechend kostenfreie Auskunft einholen (das ist jetzt aber erstmal nachrangig).

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