Vorladung zur Polizei erhalten? was tun?

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Sehr geehrte Leser und Leserinnen,

wenn man einer Straftat beschuldigt wird, so erhält man im Regelfall eine Vorladung zur örtlichen Polizeidienststelle.

Vielen meiner Mandanten ist oftmals nicht bewusst, dass Sie der Aufforderung der Polizei, eine Aussage abgeben zu müssen, nicht nachkommen müssen. Sofern man einer Straftat beschuldigt wird, so empfiehlt es sich im Regelfall, keinerlei Aussage zu tätigen, sondern diese gegebenenfalls erst nach erfolgter Akteneinsicht durch den Rechtsanwalt als Strafverteidiger nachzuholen.

Durch das Recht zu schweigen kann abgewartet werden, welche Beweise der Polizei vorliegen und anhand der Aktenlage entschieden werden, ob es klüger ist, auszusagen oder weiterhin die Aussage zu verweigern.

Gleiches gilt für Verwandte oder Ehepartner, diese haben wie der Beschuldigte ein Aussageverweigerungsrecht.