Vorladung zu Vernehmung als Beschuldigter

3. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
ratman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung zu Vernehmung als Beschuldigter

Hallo!

Ich habe folgendes Problem!
Letztes Jahr habe ich mit meiner Freundin eine neue Wohnung bezogen.
Wir haben dann auf Ihren Namen einen Internet Vertrag abgeschlossen.
Nach einem halben Jahr haben wir uns getrennt und sie ist ausgezogen.
Nun habe ich versucht aus dem Vertrag raus zu kommen und ihn zu kündigen
da sie ja nicht mehr hier wohnt!Der Provider sagte mir das geht nicht und
ich würde weiter bezahlen müssen obwohl ich mittlerweile auch keinen
Telefonanschluss mehr hatte da ich den gekündigt habe um da raus zu kommen.
Hab mittlerweile ne neue Freundin und auch neues internet.Ich hab nochmal
mit dem Provider telefoniert und denen klar gemacht das ich keinen Kontakt
mehr mit meiner EX hab und auch nicht einsehe die Zahlungen weiter zu leisten
weil die Telefonnummer nicht mehr Exestiert.Danach haben sie mir nie wieder
was vom Konto abgezogen. Doch jetzt habe ich eine Anzeige als Beschuldigter wegen
"Betrugs zum Nachteil der Frau ..... durch Abschluss eines Vertrags mit 1und1 Internet
AG,und muss nun zur Vernehmung zur Polizei.
Was kann ich jetzt tun? Das klingt ja als ob ich ohne Ihr einverständnis den Vertrag
abgeschlossen hab. Was soll das nur.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Das klingt ja als ob ich ohne Ihr einverständnis den Vertrag
abgeschlossen hab.


Genau das wirft man Ihnen vor...

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

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#2
 Von 
ratman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Na toll! Kann mir den keiner sagen was mir jetzt droht. Noch dazu weil ich garnichts gemacht hab und ich unschuldig bin.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9522x hilfreich)

Wirken Sie darauf hin, dass Ihre Ex als Zeugin vernommen wird. Wenn die bestätigt, dass der Vertrag mit ihrem Einverständnis geschlossen wurde, droht Ihnen gar nichts, da dann kein Betrug vorliegt.

-----------------
"<small>da mihi factum, dabo tibi ius-iura novit curia
Gruß,Bob(Sozialarbeiter, Straffälligenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratman
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke! Werd es versuchen.

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