Vorladung wegen Nachstellung/Stalking

12. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
milena007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung wegen Nachstellung/Stalking

Guten Tag,
ich weiß nicht, ob ich hier richtig bin, also ich meine wegen strafrecht..
Hier meine Frage:
Person X hat eine Vorladung bezgl. Verdacht auf Nachstellung/Stalking von Person Y, ihre ehemailge beste freundin bekommen. Person X hat seit 1 Jahr keinen Kontakt (weder Persönlich, noch schriftlich oder sonstiges) mit Person Y und weiß halt überhaupt nicht, warum und weswegen person y das gemacht hat! Was hat person x jetzt zu befürchten? Und wenn da verdacht steht, liegen dann überhaupt beweise vor? Was passiert bei der vorladung?
Wäre super dankbar über jede hilfreiche antwort, danke
gruss milena

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
milena007
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo uiijeh,
person x hat die person y wie gesagt seit fast einen jahr nicht mehr gesehen oder gesprochen, wie soll denn da ein foto vorliegen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17283x hilfreich)

Hi,

der Tatvorwurf wird Ihnen bei der Vernehmung eröffnet. Der kann natürlich auch auf falschen Beschuldigungen beruhen - das kann hier aber keiner wissen. Auch eine falsche Beschuldigung führt natürlich zunächst mal zu einem Ermittlungsverfahren. Sie können dann entsprechend Ihre Sicht der Dinge schildern.

Gruß vom mümmel

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12311.03.2009 02:37:20
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

da gebe ich meinem vorredner recht.

Wünsche ihnen viel glück.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hoenig76
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich würde im jeden Fall auch raten ruhe zu bewahren, es besteht ja auch die Möglichkeit sich zunächst nicht bei der Polizei zu äussern. Das bedeutet Sie können einen Anwalt Ihrer Wahl mit Akteneinsicht beauftragen um event. auf die vorgeworfene Anschuldigungen zu reagieren.
Es ist nicht immer ratsam sich bei der Polizei vernehmen zu lassen ohne Fachkundiges wissen. Auch können sie nicht gezwungen werden eine derartige Aussage bei der Polizei zu machen. Angaben zur Person ja,aber das war es aber auch.
Alles was Sie sagen kann und wird gegen Sie verwendet (ist meistens aus der USA) wird aber nicht anders gehandelt in Deutschland.

LG

und viel glück

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