Vorladung wegen Kennzeichenmissbrauch

12. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
fb381363-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)
Vorladung wegen Kennzeichenmissbrauch

Hallo allerseits,

mir wurde vorletzte Woche mein Anhänger, der auf dem
öffentlichen Parkplatz abgestellt war, durch das Ordnungsamt
abgeschleppt. Den Anhänger hatte ich gerade gebraucht gekauft
und wollte diesen nur wenige Tage dort stehen haben...

Gestern kam ein Brief von der Polizei, in dem ich als
Beschuldigter vorgeladen werde, mit dem Tatvorwurf des
Kennzeichenmissbrauchs.

Ich habe an dem Anhänger aber gar kein Kennzeichen angebracht.
Ich vermute, dass das alte Kennzeichenschild vom VorVorBesitzer
(also längst abgemeldet, kein Tüv etc.) noch am Anhänger
angebracht war. Dieses habe ich vorm Abstellen nicht entfernt.

Eine Strafe für das Abstellen eines nicht angemeldeten
Anhängers auf öffentlichen Parkplatz sehe ich ja ein,
aber habe ich mich wirklich des Kennzeichenmissbrauchs
strafbar gemacht, nur weil ich versehentlich das alte
Kennzeichen nicht entfernt habe? Muss ich zu der Vorladung
erscheinen?

Vielen Dank im voraus.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Als Beschuldigter muss man nicht bei der Polizei erscheinen.

Nur einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft muss man Folge leisten.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb381363-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

OK, danke. Was passiert denn, wenn ich dort
nicht erscheine?

Im Brief steht nichts davon, dass der Termin
freiwillig ist. Ich soll mich nur im Verhinderungsfalle
melden, unter Angabe des Verhinderungsgrundes...

Wie bringe ich diesen Fall zum Abschluss?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Was passiert denn, wenn ich dort
nicht erscheine?


Ihnen passiert NICHTS!

Die Polizei muss dann nach Aktenlage ermitteln.


quote:
Ich soll mich nur im Verhinderungsfalle
melden, unter Angabe des Verhinderungsgrundes...


Wenn Sie ein höflicher Mensch sind, könnten Sie natürlich absagen.

Sie MÜSSEN aber nicht!

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
fb381363-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ok, dankeschön :)

Ich weiß, das kann keiner wirklich wissen,
aber wie wird der Fall voraussichtlich weitergehen?
Ich habe keine Lust, dass ich plötzlich Post von
der Staatsanwaltschaft im Briefkasten habe...

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
aber wie wird der Fall voraussichtlich weitergehen?


Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.

Diese trifft dann eine Entscheidung.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb381363-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, dass
der Fall gegen mich entschieden wird?

Ist es sinnvoll, meine Aussage telefonisch zu machen?
Oder ist es sinnvoller, garnicht auszusagen?

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, dass
der Fall gegen mich entschieden wird?


Die Staatsanwaltschaft trifft grundsätzlich eine Entscheidung.


quote:
Ist es sinnvoll, meine Aussage telefonisch zu machen?


Nein

quote:
Oder ist es sinnvoller, garnicht auszusagen?



Ohne genaue Kenntnis (Akteneinsicht) kann dies nicht zuverlässig beantwortet werden.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb381363-91
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 5x hilfreich)

Ein weiteres Problem ist, dass der Anhänger ja immer noch beim Abschleppdienst
steht und ich letztendlich die Standgebühr trage... Wann habe ich das Recht, den
Anhänger wieder abzuholen? Oder muss ich mich dafür ans Ordnungsamt wenden?

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

Wenden Sie sich an den Abschleppdienst.

Dort wird an Ihre Fragen beantworten.

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1x Hilfreiche Antwort

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