Hallo allerseits,
mir wurde vorletzte Woche mein Anhänger, der auf dem
öffentlichen Parkplatz abgestellt war, durch das Ordnungsamt
abgeschleppt. Den Anhänger hatte ich gerade gebraucht gekauft
und wollte diesen nur wenige Tage dort stehen haben...
Gestern kam ein Brief von der Polizei, in dem ich als
Beschuldigter vorgeladen werde, mit dem Tatvorwurf des
Kennzeichenmissbrauchs.
Ich habe an dem Anhänger aber gar kein Kennzeichen angebracht.
Ich vermute, dass das alte Kennzeichenschild vom VorVorBesitzer
(also längst abgemeldet, kein Tüv etc.) noch am Anhänger
angebracht war. Dieses habe ich vorm Abstellen nicht entfernt.
Eine Strafe für das Abstellen eines nicht angemeldeten
Anhängers auf öffentlichen Parkplatz sehe ich ja ein,
aber habe ich mich wirklich des Kennzeichenmissbrauchs
strafbar gemacht, nur weil ich versehentlich das alte
Kennzeichen nicht entfernt habe? Muss ich zu der Vorladung
erscheinen?
Vielen Dank im voraus.
Vorladung wegen Kennzeichenmissbrauch
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Fragen zu Ihrem Verfahren?
Als Beschuldigter muss man nicht bei der Polizei erscheinen.
Nur einer Vorladung bei der Staatsanwaltschaft muss man Folge leisten.
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OK, danke. Was passiert denn, wenn ich dort
nicht erscheine?
Im Brief steht nichts davon, dass der Termin
freiwillig ist. Ich soll mich nur im Verhinderungsfalle
melden, unter Angabe des Verhinderungsgrundes...
Wie bringe ich diesen Fall zum Abschluss?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
quote:
Was passiert denn, wenn ich dort
nicht erscheine?
Ihnen passiert NICHTS!
Die Polizei muss dann nach Aktenlage ermitteln.
quote:
Ich soll mich nur im Verhinderungsfalle
melden, unter Angabe des Verhinderungsgrundes...
Wenn Sie ein höflicher Mensch sind, könnten Sie natürlich absagen.
Sie MÜSSEN aber nicht!
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Ok, dankeschön
Ich weiß, das kann keiner wirklich wissen,
aber wie wird der Fall voraussichtlich weitergehen?
Ich habe keine Lust, dass ich plötzlich Post von
der Staatsanwaltschaft im Briefkasten habe...
quote:
aber wie wird der Fall voraussichtlich weitergehen?
Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Diese trifft dann eine Entscheidung.
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Wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, dass
der Fall gegen mich entschieden wird?
Ist es sinnvoll, meine Aussage telefonisch zu machen?
Oder ist es sinnvoller, garnicht auszusagen?
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quote:
Wie hoch ist denn die Warscheinlichkeit, dass
der Fall gegen mich entschieden wird?
Die Staatsanwaltschaft trifft grundsätzlich eine Entscheidung.
quote:
Ist es sinnvoll, meine Aussage telefonisch zu machen?
Nein
quote:
Oder ist es sinnvoller, garnicht auszusagen?
Ohne genaue Kenntnis (Akteneinsicht) kann dies nicht zuverlässig beantwortet werden.
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Ein weiteres Problem ist, dass der Anhänger ja immer noch beim Abschleppdienst
steht und ich letztendlich die Standgebühr trage... Wann habe ich das Recht, den
Anhänger wieder abzuholen? Oder muss ich mich dafür ans Ordnungsamt wenden?
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Wenden Sie sich an den Abschleppdienst.
Dort wird an Ihre Fragen beantworten.
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