>Vorladung wegen Graffiti
Tja, was soll man dazu sagen. Das weitere Vorgehen hängt u. a. von der Beweilage ab, und die kann nur ein Verteidiger nach Akteneinsicht beurteilen.
Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können und wollen, ist das Ganze ein ziemlicher Blindflug. Tendenziell sollten Sie
erst einmal von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, d. h. die Vorladung schriftlich absagen und der Dinge harren, die dort kommen. Gestehen können Sie später immer noch. Eine Einlassung (mit der Sie sich um Kopf und Kragen geredet haben) später ungeschehen zu machen, ist hingegen schwierig.
Sie können natürlich auch direkt hingehen, ihr Gewissen entlasten und alles rückhaltlos gestehen. Dann käme Ihnen zumindest die strafmildernde Wirkung eines frühzeitigen Geständnisses zu Gute. Allerdings könnte es natürlich sein, dass Sie dadurch überhaupt die Grundlage für Ihre spätere Verurteilung schafffen und das Verfahren andernfalls eingestellt worden wäre.
Was Sie übrigens keinesfalls tun sollten ist
- Ausreden erfinden oder zu lügen
- zu versuchen, Ihre Bekannten zu einer Falschaussage zu bewegen
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von Lari-Fari am 17.08.2012 13:27
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