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Vorladung wegen Graffiti

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Vorladung wegen Graffiti

Guten Tag,

vor etwa zwei Wochen wurde ich mit 3 weiteren Freunden in der Stadt von der Polizei angehalten. Wir wurden beschuldigt Graffitis bzw. 1 Graffiti, worum es genau ging wurde uns nicht mitgeteilt, beschuldigt.
Ein Freund und ich hatten Farbe an den Händen und es wurden Aufsätze für die Sprühdose im Rucksack meines Freundes beschlagnahmt, sowie sein Handy. Die Farbe an meinen Händen hatte jedoch nichts zutun mit den Schmierereien, es war lediglich Tipp Ex sowie Eddingspuren. Die Farben waren aber wohl identisch mit den "Bildern".
Nun wurde ich als Beschuldigte zur Vorladung aufgefordert.
Sollte man hingehen und Aussagen? Es gab auch Zeugen, diese sind jedoch Bekannte von uns und teilten uns hinterher mit, dass die Täter mit unserer Beschreibung übereinstimmten. Wie geht man nun am besten vor?

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von Aedlisi am 17.08.2012 13:08
Status: Frischling (3 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1182 weitere Beiträge zum Thema "Vorladung".


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>Vorladung wegen Graffiti
Die ganze Angelegenheit scheint etwas komplizierter.
Es müssten alle Aussagen vorliegen, um eine Einschätzung abgeben zu können.

Grundsätzlich gilt folgendes: Nicht zur "Vorladung", welche nichts als eine Einladung ist, erscheinen und ggf. einen Anwalt einschalten.

Eine Aussage bei der Polizei als Beschuldigter ist fast immer nachteilig für diesen.


von nimminimmi am 17.08.2012 13:24
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vorladung wegen Graffiti
Tja, was soll man dazu sagen. Das weitere Vorgehen hängt u. a. von der Beweilage ab, und die kann nur ein Verteidiger nach Akteneinsicht beurteilen.

Wenn Sie sich keinen Verteidiger leisten können und wollen, ist das Ganze ein ziemlicher Blindflug. Tendenziell sollten Sie erst einmal von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen, d. h. die Vorladung schriftlich absagen und der Dinge harren, die dort kommen. Gestehen können Sie später immer noch. Eine Einlassung (mit der Sie sich um Kopf und Kragen geredet haben) später ungeschehen zu machen, ist hingegen schwierig.

Sie können natürlich auch direkt hingehen, ihr Gewissen entlasten und alles rückhaltlos gestehen. Dann käme Ihnen zumindest die strafmildernde Wirkung eines frühzeitigen Geständnisses zu Gute. Allerdings könnte es natürlich sein, dass Sie dadurch überhaupt die Grundlage für Ihre spätere Verurteilung schafffen und das Verfahren andernfalls eingestellt worden wäre.

Was Sie übrigens keinesfalls tun sollten ist

- Ausreden erfinden oder zu lügen
- zu versuchen, Ihre Bekannten zu einer Falschaussage zu bewegen



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von Lari-Fari am 17.08.2012 13:27
Status: Legende (458 Beiträge)
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>Vorladung wegen Graffiti
Vielen lieben Dank,

ich denke auch es wäre in meinem Interesse, einen Anwalt einzuschalten.
Gibt es eine Möglichkeit für rechtlichen Beistand,
wenn man finanziell nicht sonderlich gut gestellt ist (ich bin 20 Jahre alt und absolviere eine schulischen Ausbildung)?

Liebe Grüße

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von Aedlisi am 17.08.2012 13:27
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vorladung wegen Graffiti
Der erste Schritt wäre hier zum Amtsgericht zu gehen,
und dort einen Beratungshilfeschein http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe zu holen.

Mit diesem kannst du zunächst eine kostenlose (max. 10 Euro) Beratung bei einem Anwalt deiner Wahl einholen.

Im weiteren Verlauf ist Prozesskostenhilfe denkbar,
hierzu wird der Anwalt dich dann aber auch beraten.


von nimminimmi am 17.08.2012 13:38
Status: Praktikant (11 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Vorladung wegen Graffiti
In Strafsachen gibt es NIE Prozeßkostenhilfe, weil der Gesetzgeber das ausdrücklich ausgeschlossen hat. Ein Anwalt ist hier selbst zu bezahlen oder man hat halt keinen. Lediglich die Erstberatung beim Anwalt ist über den Beratungshilfeschein abgedeckt.

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von muemmel am 17.08.2012 13:49
Status: Tao (10852 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)

>Vorladung wegen Graffiti
So ist es. PKH in Strafsachen gibt es nicht. Den Verteidiger zahlt man entweder selbst, oder man hat eben keinen. Einen Anspruch auf Gestellung eines Pflichtverteidigers gibt es nur in den Fällen der sog. notwendigen Verteidigung. Und diese ist hier definitiv nicht gegeben. Daher werden hier wohl die Eltern ihre Geldbörse öffnen müssen, wenn der Sohn kein Geld hat und einen Verteidiger benötigt.


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von Lari-Fari am 17.08.2012 14:18
Status: Legende (458 Beiträge)
Userwertung:  1,9  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Vorladung wegen Graffiti
Du schreibst ja spannenderweise nicht, ob ihr das nun wart oder nicht.

quote:
Die Farbe an meinen Händen hatte jedoch nichts zutun mit den Schmierereien, es war lediglich Tipp Ex sowie Eddingspuren. Die Farben waren aber wohl identisch mit den "Bildern".

Komischer "Zufall", oder?

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von Sheldon_Cooper am 17.08.2012 16:24
Status: Unsterblich (1101 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 22 User(n) bewertet)

>Vorladung wegen Graffiti
Ich habe auch nicht das Gefühl, dass hier ein vollkommen Unschuldiger in das Visir das Ermittler geraten ist

Darauf kommt es allerdings auch erst mal nicht an. Selbst wenn es der TE "war", muss er nicht in den weit geöffneten Rachen der Justiz springen. Er ist vielmehr in der komfortablen Situation, dass die Beweislast für sein Tun bei der Justiz liegt.

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von Lari-Fari am 17.08.2012 16:38
Status: Legende (458 Beiträge)
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