Vorladung wegen Gefährlicher Körperverletzung
Schönen guten Tag.
Ich bin neu hier und hoffe, dass ich trotzdem ein paar antwortet bekomme.
Heute bin ich von der Arbeit gekommen und habe eine Vorladung von der Polizei bekommen mit der Bitte eine Aussage zu der Ermittlungssache wegen gef. Körperverletzung zu machen.
Folgendes ist geschehen:
Am Osterfeuer habe ich mit 3 Freunden ordentlich getrunken. Die feiernden Personen kannten wir größtenteils. Wir saßen zu 4t am Feuer. Dann hab ich eine Person langgehen sehen die gegröllt hat. Ich meinte zu ihm, dass er seine schnauze halten soll. Daraufhin kam er zu mir und hat mich angeschrien was ich von mir denke usw.... es kam zu einem Streit, der plötzlich eskalierte. Bevor wir beide aufeinander eingeschlagen haben, stand eine Person zwischen uns, die versucht hatte uns auseinander zu halten und den Streit zu schlichten. Dann ging es los. Ich habe ihn 1 mal am Kopf getrofft und er mich ca. 2 mal auf den Kopf und 1 mal ins Gesicht. Dann kamen meine Freunde angerannt und haben dem Typen geholfen der uns zuvor versucht hat auseinander zu bringen.
Sie haben uns getrennt. Ich wurde von meinen 3 Kollegen zurückgehalten und der andere von seinem Freund. Dann riss er sich plötzlich los, donnerte mir eine ins Gesicht. Ich fiel auf den Boden. Daraufhin sprang er mit dem Knie auf meinen Oberschenkel und verpasste mir somit einen Pferdekuss, weswegen ich die nächsten 3 Tage nicht normal gehen konnte. Als er auf mir lag holte er mit der Faust aus um mir ins Gesicht zu schlagen, doch plötzlich kam von iwoher Pfefferspray und ALLE sind zu Boden gegangen.
Als ich wieder zu mir kam, habe ich meine Freunde bzw. meine Freunde mich mitgenommen und wir sind abgehauen.
Später kam anscheinend noch die Polizei und einer von den beiden hat wohl eine Anzeige wegen gef. Körperverletzung gegen mich gemacht. Entweder der, der mich geschlagen hat oder der, der uns versucht hat zu trennen und deswegen Pfefferspray abbekommen hat.
Nun meine Frage. Ich habe eine Vorladung. Soll ich dort die Geschichte genauso erzählen und meine 3 Freunde als Zeugen bennen?
Wie kann es nun weiter ausgehen? Wenn ich nicht zur Vorladung erscheine oder widerspruch einlege, kommt es dann zum Gericht?
Was kann vor Gericht auf mich zukommen? Freispruch und Geldstrafe?
Wäre es nun am sinnvollsten eine Gegenanzeige zu erstellen?
Was wäre wenn ich den Schläger finde und ihn darum bitte die Anzeige zurückzuziehen?
von Unbekannter123 am 17.04.2009 17:59
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>Vorladung wegen Gefährlicher Körperverletzung
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Wie kann es nun weiter ausgehen? Wenn ich nicht zur Vorladung erscheine oder widerspruch einlege, kommt es dann zum Gericht?
man kann keinen Widerspruch gegen eine Vorladung einlegen. Wenn Sie nicht hingehen, wird halt ohne Ihre Aussage weiterermittelt.
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Was kann vor Gericht auf mich zukommen? Freispruch und Geldstrafe?
Beides zusammen geht ja schlecht. Entweder werden Sie (wenn denn Anklage erhoben wird) verurteilt, dann ist die Mindeststrafe = 6 Monate Freiheitsstrafe (im Erwachsenenrecht) oder Sie werden nicht verurteilt (das ist dann ein Freispruch).
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Wäre es nun am sinnvollsten eine Gegenanzeige zu erstellen?
Können Sie machen, wenn Sie wollen. Bringt Ihnen aber nichts für Ihr Verfahren, sondern führt allenfalls dazu, dass der andere auch einen drauf bekommt.
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Was wäre wenn ich den Schläger finde und ihn darum bitte die Anzeige zurückzuziehen?
Man kann keine Anzeige zurückziehen.
quote:
Hab irgendwie so das Gefühl, dass lediglich die Polizei hinter dem Fall her ist und kein Geschädigter.
Das könnte sein. Gefährliche Körperverletzung ist ein Offizialdelikt, dass immer von AMts wegen verfolgt wird, unabhängig vom Willen des Geschädigten.
quote:
Nun meine Frage. Ich habe eine Vorladung. Soll ich dort die Geschichte genauso erzählen und meine 3 Freunde als Zeugen bennen?
Die einzig bessere Alternative wäre einen Anwalt einzuschalten und bis dahin nichts zu sagen. Soll kein Anwalt eingeschaltet werden, wäre das o.g. sicherlich das schlaueste.
von !!Streetworker!! am 17.04.2009 19:13
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>Vorladung wegen Gefährlicher Körperverletzung
Nein, die Polizei sucht einen Schuldigen, weil es ihre Aufgabe ist Straftaten aufzuklären und eine gesetzliche Verpflichtung dazu besteht.
quote:
Wenn keiner von beiden eine Anzeige gemacht hat und ich meine Aussage verweiger, dann hat die Polizei ja keine weitere Möglichkeit zu ermitteln und das Verfahren wird eingestellt oder nicht?
Wie schon gesagt - Ob hier irgendwer eine Anzeige erstattet hat, ist völlig belanglos, da es sich bei
§ 224 StGB um ein Amtsermittlungsdelikt (Offizialdelkt) handelt. Ob trotz Ihrer ggf. Aussageverweigerung der Sachverhalt ausreichend ausermittelt werden kann (z.B. durch Aussagen unbeteiligter Zeugen), dass die StA zu der Überzeugung kommt, Anklage zu erheben, wird sich zeigen. Das kann man von hier aus natürlich nicht vorhersehen.
von !!Streetworker!! am 18.04.2009 20:17
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