Vorladung über 500 km als Zeuge als Sozialeistungsempfänger

22. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)
Vorladung über 500 km als Zeuge als Sozialeistungsempfänger

Herr H enthält eine Vorladung zum Landgericht München II, Strafsache als ZEUGE.

Entfernung: 800 km. H ist SOzialleistungsempfänger, er stellt Antrag auf Vorschuss.

Bahnfahrt würde locker 300 EUR Kosten.

Problematisch auch: Hotel / Übernachtungsentgelt,

Oder ist da ein Nachtzug fällig?

Vorallem die Hotelwahl bezüglich Kosten und Nähe Gericht muss ebenfalls ausgewählt werden.

Herr H hofft aber anoch auf eine Befreiung der Ladung, der Fall ist aus 2008.

H mach sich auf jeden Fall Sorgen wegen der hohen Kosten die anfallen.

Termin bereits im Juni

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Zitat:
Oder ist da ein Nachtzug fällig?

Wenn dadurch Hotelkosten eingespart werden können (also Nachtzug billiger ist als Tageszug plus Hotel), dann sollte das kein Problem sein.

Antrag auf Vorschuss wurde doch gestellt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Einen Antrag auf Vorschuss hast Du ja bereits gestellt, das ist schon mal gut. Was die Übernachtungskosten grundsätzlich angeht, ist es im Allgemeinen so, dass niemandem zugemutet wird vor 6 Uhr abzureisen und nach 22 Uhr anzukommen.
Ist der Nachtzug billiger als die Übernachtungskosten kriegst Du den auch auch erstattet. Welche Übernachtungskosten werden erstattet? Da würde ich bei dem Gericht anrufen, die haben vielleicht auch einen Hoteltip für Dich. Da gibt es keine generellen Regeln, ist ja klar. In einem kleinem Ort ist es günstiger als in München. Mit Vorschüssen ist das so eine Sache, normalerweise wird vorher ungern Geld ausgezahlt (vielleicht kommst Du ja nicht), sondern eher Gutscheine für die Bahn, deswegen telefonisch besprechen.

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#3
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Genau einfach mal abwarten
Hat auch schon Hartz IV Bescheid hingeschickt.
Das Gericht weiss somit Bescheid.

Meinetwegen können die H. direkt die Fahrtkarte zuschicken

Es gibt da glaub ich auch auch ein Gesetz/Anordnung das für Mittelose gilt.

Da der Termin um 10:00 Uhr ist und eine Fahrt 7 Stunden dauert muss H. am Vortag anreisen.



-- Editiert von TimoNRW am 25.05.2015 23:26

-- Editiert von TimoNRW am 25.05.2015 23:27

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#4
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1593 Beiträge, 976x hilfreich)

Bei den genannten Fahrt- und Terminszeiten sollte eine Übernachtung kein Problem sein. Als Zeuge hast Du in Deinem Fall Anspruch auf Erstattung der reinen notwendigen Reisekosten (also Fahrkarte zum Bahnhof, Bahnfahrkarte, Fahrkarte vor Ort), Übernachtungskosten (ohne Frühstück) in angemessener Höhe (wegen der bei diesem Gericht anerkannten Höhe vorher beim Gericht nachfragen bevor es hinterher böse Überraschungen gibt). Im Allgemeinen sind Übernachtungskosten von 60 € kein Problem, ob man dafür allerdings was kriegt in München- keine Ahnung. Da mögen auch weit höhere kosten kein Problem sein. Zusätzlich Tagegeld (Verpflegungsgeld), davon kann das Frühstück im Hotel usw. bezahlt werden. Bei den angegeben Zeiten mindestens 24 €. Da Du anscheinend keinen Verdienstausfall hast, hast Du ev. Anspruch auf Entschädigung für Zeitversäumnis. Diese beträgt 3,50 € pro Stunde, max. für 10 Stunden pro Tag.
Vermutlich kriegst Du das nicht alles als Vorschuss, teilweise steht das ja vorher auch nicht haargenau fest, aber nach Deinem Erscheinen bei Gericht hast Du Anspruch darauf (ev. wird dir das aber nicht direkt nach dem Termin ausgezahlt, sondern überwiesen). Wichtig: alle Belege mit Ausnahme der Verpflegungskosten (also auch den Busfahrschein) aufbewahren. Die müssen später ggf. vorgelegt werden.
Der Vorschuss sollte mindestens für die Bahnkosten der Hinreise reichen (wenn vor Ort kein Bargeld ausgezahlt wird auch für die Rückreise) oder es wird Bahnfahrkarte übersandt und Hotelkosten.
Sorgen, dass Du am Ende draufzahlen musst, musst Du Dir eigentlich nicht machen.
Als Zeuge auszusagen, ist eine Bürgerpflicht. Insofern werden auch nicht jedwede Kosten erstattet. Also auch wenn ich Robert Geissen heiße und normalerweise nur im Luxusjet fliege, im 1. Haus am Platze übernachte und nicht unter 200 € auswärts speise- als Zeuge werde ich das nicht erstattet bekommen. Aber für "Otto Normalverbraucher" reicht die Zeugenentschädigung normalerweise schon, um nicht drauf zu zahlen.
Und wenn ich diese Kosten als Zeuge nicht verauslagen kann, krieg ich auch einen Vorschuss (der sich nach Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Reiseentschädigungen für mittellose Personen richtet).

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#5
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Zitat:
Also auch wenn ich Robert Geissen heiße


Der Mann heißt Robert Geiss. "Geissens" ist ein lokalkolorierter Plural von "Geiss", kein hochdeutscher Plural von "Geissen". ;)

-- Editiert von JenAn am 27.05.2015 10:55

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#6
 Von 
TimoNRW
Status:
Schüler
(391 Beiträge, 229x hilfreich)

Hostelbuchung und Bahnticket 2. KLasse vom Bayrischen Pilgerverband.

Ich bin dabei.

Nach den Termin reiche ich alle sonstigen Kosten inkl Tagegeld ein

-- Editiert von TimoNRW am 08.06.2015 15:18

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