Vorladung als Zeuge - Person unbekannt, Tat Sonstige

21. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)
Vorladung als Zeuge - Person unbekannt, Tat Sonstige

Hallo!

Ich habe heute ein Brief vom örtlichen Polizeipräsidium erhalten. Inhalt (mit geänderten Daten):
"Sehr geehrter Herr Weber,

in der Ermittlungssache
Sonstige Straftat nach dem Strafgesetzbuch am 15.02.2017 in Duisburg, in Sachen **************

ist Ihre Vernehmung als Zeuge erforderlich.

Sie werden daher geben, am Donnerstag, ... vorzusprechen".

Weder kenne ich die Person, noch war ich am genannten Tag in Duisburg (ich war drei Tage später auf Exkursion mit der Uni dort). Ich habe die Person im Internet gegoogled und es stellt sich heraus, dass sie gewerblich in einem ähnlichen Bereich aktiv bin, wie ich. Allerdings habe ich - nach Sichtung aller Mails - nie eine direkte oder indirekte Geschäftsbeziehung zu dieser Person oder seinem Gewerbe gehabt. Sehr mysteriös.

Könnte natürlich sein, dass der beamte sich mit dem Datum vertan hat und meine Handynummer auf der Exkursion in Duisburg erfasst wurde. Dann müssten meine Kommilitonen aber auch so einen Brief bekommen haben - da spricht man aber natürlich nicht drüber.

Was mich aber auch wundert: Wieso wird der Name überhaupt bekanntgegeben? Gibt es nicht sowas wie Datenschutz?
Und mich wundert auch, was eine "sonstige Straftat nach dem Strafgesetzbuch" sein soll.

Mir ist bewusst, dass ich dort nicht hin muss und wenn ich hingehe, habe ich ein Aussageverweigerungsrecht (Zeugenverweigerungsrecht geht hier nicht, da ich die Person überhaupt nicht kenne und auch niemanden mit dem Namen in der Familie habe). Wenn ich aber nicht hingehe, können die Beamten vorbei kommen oder es kann der "nächste Schritt" begangen werden: Vorladung als Zeuge vor Gericht bzw. durch die Staatsanwaltschaft.

Also müsste ich mir eigentlich einen Anwalt nehmen und hingehen, um überhaupt zu erfahren, worum es hier geht. Soweit ich weiß, wird mein Anwalt KEINE Akteneinsicht vorab erhalten. Nur das Problem ist, dass ich als Student definitiv kein Geld für einen Anwalt habe.

Ich bin verwirrt. Was soll ich nur tun?

Grüße
Lars-Daniel



-- Editiert von Moderator am 21.06.2017 23:49

-- Thema wurde verschoben am 21.06.2017 23:49

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Hingehen, die werden einem ja schon erzählen, worum es geht.

Fragen zum Sachverhalt bestmöglich beantworten.

Wo ist das Problem?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119668 Beiträge, 39759x hilfreich)

Zitat (von Lars-Daniel Weber):
und wenn ich hingehe, habe ich ein Aussageverweigerungsrecht

Du würdest Dich also selbst belasten bezüglich der Straftat in der ermittelt wird?
Das würde die Wahrscheinlichkeit eines Hausbesuches aber nicht gerade senken ...



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Also müsste ich mir eigentlich einen Anwalt nehmen

Der könnte eventuell noch das schlimmste verhindern.



Zitat (von Lars-Daniel Weber):
Nur das Problem ist, dass ich als Student definitiv kein Geld für einen Anwalt habe.

Das ist nicht relevant.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du würdest Dich also selbst belasten bezüglich der Straftat in der ermittelt wird?
Das würde die Wahrscheinlichkeit eines Hausbesuches aber nicht gerade senken ...


Seit wann muss ein Zeuge bei der Polizei aussagen? Insofern hat er in der Tat ein Aussageverweigerungsrecht.
Nur macht es ja der Schilderung nach überhaupt keinen Sinn, keine Aussage zu machen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9519x hilfreich)

Zitat:
Soweit ich weiß, wird mein Anwalt KEINE Akteneinsicht vorab erhalten.


Auch danach nicht. Zeugen haben kein Akteneinsichtsrecht (außer sie sind gleichzeitig auch Geschädigter der Tat um die es geht, was hier ja nicht der Fall ist ... und auch die ggf. erst nach Abschluss des Verfahrens)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Du würdest Dich also selbst belasten bezüglich der Straftat in der ermittelt wird?
Das würde die Wahrscheinlichkeit eines Hausbesuches aber nicht gerade senken ...


Ich habe ja keine Ahnung, worum es geht.

An den Moderator: Der Name in meinem ursprünglichen Artikel war natürlich NICHT der Realname aus dem Anschreiben. Die Schwärzung ist aber okay, falls eine solche Person eben doch existiert ;)

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Lars-Daniel Weber
Status:
Schüler
(157 Beiträge, 62x hilfreich)

Ich vermute, dass es sich um Folgendes handelt:

Mir ist im März 2017 aufgefallen, dass eine gewerbetreibende Person EDV-Artikel bei eBay deutlich unter Vergleichspreis anbietet, teilweise auch deutlich unter Einkaufspreisen bei den Großhändlern. In den Bewertungen fanden sich zahlreiche Bewertungen, dass die gelieferte Hardware defekt geliefert worden sei und diese nicht zurückgenommen wurde. Angeblich wurde bereits gegen den Anbieter geklagt.

Da ich ebenfalls in diesem Bereich Gewerbetreibend bin, habe ich die IHK informiert, dass dort möglicherweise etwas nicht ganz sauber läuft. Ich habe gleich ein paar Links mitgeschickt. Als die IHK den Fall prüfen wollte, wurden die Artikel bereits offline genommen (vermutlich durch eBay, andere User scheinen den Händler bereits gemeldet zu haben). Ich vermute, dass nun gegen den Verkäufer ermittelt wird und ich als Zeuge entweder für die Seite der IHK/des Ordnungsamts oder gegen einen möglicherweise geprellten Käufer aussagen soll.

Mich wundert, wie die von meiner Mailadresse an meine Hausanschrift gekommen sind... Vielleicht ja über das Gewerbeamt (allerdings unterschiedliche Städte). Mich wundert auch, wieso in dem Brief "Februar" angegeben war... vielleicht hat ein Käufer dort geklagt und die denken, dass ich etwas dazu sagen könnte?

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