Hallo,
ich habe heute eine Vorladung für eine Zeugenaussage vor Gericht erhalten. Vor ca. einem Jahr hatte ich einen Verkehrsunfall und die Schuldfrage soll nun endlich geklärt werden. Der Unfall war an einer gleichberechtigten Kreuzung, der Gegner kam von rechts, allerdings auf meiner Fahrbahn. Die eigentliche Urteilsfindung soll hier auch nicht Thema sein.
Meine Frage ist ob ich eventuell mit einem Drogentest kurz vor oder nach dem Gerichtstermin bzw allgemein zu rechnen habe?! Bin vor mittlerweile 6 Jahren unter den Einfluss von Cannabis am Steuer erwischt wurden und habe erfolgreich die MPU hinter mich gebracht. Kann es sein, dass dies vor Gericht ersichtlich wird und ich mich testen lassen muss? Hat das Gericht überhaupt das Recht dazu einen Test anordnen zu lassen? Der Unfall ist ja so lange her, dass selbst wenn sie jetzt etwas finden ja kein Beweis für vor 12 Monaten ist, oder nicht?! Am Unfallort wurde lediglich ein Alkoholtest gemacht, dieser war negativ. Relevant könnte noch sein, dass es sich nicht um meinen privat PKW sondern einen Firmenwagen handelt. Bin in diesem Fall weder der Kläger noch der Geschädigte, laut Gericht lediglich Zeuge.
Ich hoffe sehr dass mir hier jemand helfen kann und bedanke mich im Voraus für die Hilfe!
Vorladung als Zeuge - Drogentest zu erwarten?
12. Oktober 2015
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Frage vom 12. Oktober 2015 | 16:12
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Zeuge - Drogentest zu erwarten?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2015 | 16:26
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17247x hilfreich)
Hat das Gericht überhaupt das Recht dazu einen Test anordnen zu lassen? Natürlich nicht. Abgesehen davon hätte das nicht den geringsten Sinn.
Der Unfall ist ja so lange her, dass selbst wenn sie jetzt etwas finden ja kein Beweis für vor 12 Monaten ist, oder nicht?! Genau das meinte ich mit Sinnfreiheit... Derartige Tests ordnet nur die Führerscheinstelle an.
#2
Antwort vom 13. Oktober 2015 | 17:42
Von
Status: Student (2517 Beiträge, 2552x hilfreich)
Wenn das Gericht aber Anhaltspunkte sieht, daß der Betreffende sich eines Fahrens unter Drogeneinfluß schuldig gemacht hat, kann es natürlich die Führerscheinstelle diesbezüglich informieren.
Das wird dann aber ein normales Verwaltungsverfahren, da wird niemand vor Ort zu einem unmittelbaren Test gezwungen.
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