Vorladung als Beschuldigter wegen unerlaubtem Handels von Betäubungsmitteln

13. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
mondkartoffel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorladung als Beschuldigter wegen unerlaubtem Handels von Betäubungsmitteln

Hallo,
ich habe heute einen Brief vom Polizeipräsidium bekommen worin steht, dass ich vorgeladen bin als Beschuldigter wegen unerlaubtem Handels von Betäubungsmitteln.
Ich habe vor 3 Monaten oder so mal mit einem Kumpel aus meiner Klasse über Ecstasy geschrieben und meinte am Ende, dass ich im was besorgen kann wenn er mal was möchte. Er wurde dann von der Polizei mit Drogen erwischt und die haben auch sein Handy mitgenommen und ich hab jetzt diesen Brief im Briefkasten -.-
Was sollte ich am besten tun? Ich kann doch auch einfach den Termin absagen und die haben ja sonst eh keine Beweise, dass ich Drogen oder so besitze/handle und zuhause hab ich auch nichts bzw. Hausdurchsuchung hatte ich ja auch nicht.

Paul

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Termin freundlich absagen.
Keine Aussagen tätigen.
Kumpel fragen was er der Polizei erzählt hat.
Sauber bleiben.

Signatur:

3113

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich kann doch auch einfach den Termin absagen und die haben ja sonst eh keine Beweise, dass ich Drogen oder so besitze/handle und zuhause hab ich auch nichts bzw. Daß "die" keine Beweise haben, ist eine recht kühne Behauptung. Wer weiß, wer da sonst noch geplaudert hat...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#3
 Von 
mondkartoffel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich kann doch auch einfach den Termin absagen und die haben ja sonst eh keine Beweise, dass ich Drogen oder so besitze/handle und zuhause hab ich auch nichts bzw. Daß "die" keine Beweise haben, ist eine recht kühne Behauptung. Wer weiß, wer da sonst noch geplaudert hat...


Wenn ich da hingehe und mir mal anhöre was die zu sagen haben und dann am Ende sage ich mache dazu keine Aussage, würde das einen Unterschied machen zu "Ich sage direkt ab und mache auch keine Aussage" oder was wäre da deiner/eurer Meinung nach empfehlenswerter?

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Sie glauben nicht im Ernst, dass die Polizei Ihnen erstmal alles erzählt was sie hat, oder? Der Hinweis kam bereits, absagen, Aussageverweigerung, Anwalt. Alles andere bringt Ihnen gar nichts.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von mondkartoffel):
Wenn ich da hingehe und mir mal anhöre was die zu sagen haben und dann am Ende sage ich mache dazu keine Aussage

Netter Plan.
Und man glaubt tatsächlich das man gegen Leute die speziell für Verhöre ausgebildet wurden und das dann tagein tagaus machen eine Chance hat?
Na gut, auch 1% ist eine Chance ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
mondkartoffel
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ja ich habs verstanden, dass das eine dumme Idee war. Reicht wenn es mir einer sagt.

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#7
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Mit dem Anwalt würde ich noch warten bis eine Anklage erhoben wird, oder aber die Polizei weitere Maßnahmen einleitet (Vielleicht die Telefonnummer des Anwalts auswendig lernen...)

Signatur:

3113

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#8
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Es gibt Anwälte die man via Internet für kleines Geld (< 100 Euro) mit Akteneinsicht beauftragen kann. Die fordern dann die Ermittlungsakte an und lassen Dir einen Scan via Email zukommen. Dann hast Du schwarz auf weiß was die Polizei vorliegen hat und kannst entscheiden ob die Einschaltung eines Anwalts Sinn macht oder nicht.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

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