- käufer bestellt online ware (standartartikel aus katalog) per vorkasse.
diese vorkasse wird nicht geleistet weil er diese zahlungsart übersehen hat obwohl er diese mit einem häckchen bestätigt hat.
-2 monate nach dem bestellvorgang kommt eine mahnung.
darauf wurde geantwortet und mittgeteilt das die ware nicht mehr gewünscht ist.
email als nachweis leider nicht mehr verfügbar. der verkäufer antwortet darauf nicht.
-3 monate nach abschluss des bestellvorgangs kommt ein brief vom inkassounternehmen, indem grundforderung des mandanten 60,71€ + vorgerichtliche inkassogebühren 32,50€ + vorgerichtliche inkassoauslagen gefordert werden.
zahlungsziel 10 tage.
Auszug aus AGB des Unternehmens:
Widerrufsrecht
Als Verbraucher können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax oder E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Zeitpunkt, zu dem die Belehrung in Textform mitgeteilt worden ist, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
- Nach Erhalt des Inkassoschreibens diese Forderung dort sofort zurückgewiesen.
- Kauf beim Verkäufre per Email Widerrufen
WELCHE FORDERUNG IST BERECHTIGT ?
WIE SOLL SICH DER KÄUFER VERHALTEN ?
WELCHE FRISTEN ?
BITTE UM EURE HILFE !!!!!
THX & GRÜSSE
Vorkaufvertrag & Inkassogebühren Dringend!
13. März 2009
Thema abonnieren
Frage vom 13. März 2009 | 12:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufvertrag & Inkassogebühren Dringend!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
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#1
Antwort vom 13. März 2009 | 21:56
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Die Inkassogebühren sind natürlich nicht durchsetzungsfähig zumal dem Verkäufer nicht der angesetzte Schaden von 60 € entstanden ist !
Die Ware hat er ja noch
Ich würde dem Versandhandel 5 € zweckgebunden ( Auslagen) direkt auf dessen Konto überweisen und das Inkasso ignorieren bzw den rechtsweg anheimstellen
Evtl postest Du das noch mal hier im Forum unter Internetrecht
lg
-- Editiert am 13.03.2009 22:01
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