Vorkaufsrecht bei zu zweit geerbtem Haus ?

22. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
myrtus
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorkaufsrecht bei zu zweit geerbtem Haus ?

Hallo bekannte haben zu zweit ein Reihenhaus geerbt. Erbe a will es behalten und später selber einziehen (ist ne andere Stadt ) Erbe b will bzw wollte es verkaufen.

Beide haben sich mündlich geeinigt das Erbe a es zu einem vereinbarten Preis kaufen kann. Jetzt zieht sich das ganze aber schon über Monate hin und daher wollte ich fragen ob Erbe a nun ein Anrecht hat es zu kaufen oder ob Erbe b verlangen kann es doch jemand anders zu verkaufen?

Was ist wenn Erbe b es auf einmal doch verkaufen will ? Gilt der mündliche Vertrag ? Hat Erbe a ein vorkaufsrecht gegenüber anderen Käufern ?

Eigentlich lag schon alles beim Notar Erbe b meldet sich plötzlich gar nicht mehr auch der Notar meldet sich nicht.

Erbe a hat alle geforderten Unterlagen eingereicht... und Erbe a würde gerne das Haus renovieren da es jetzt schon lange leer steht nur es geht nix voran leider. Was kann Erbe a tun ? Ohne Streit natürlich am besten...

-- Editier von myrtus am 22.08.2017 14:45

Signatur:

Siggi hat Pause

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Die Erben a und b müssen sich einigen. Ohne Einigung passiert nichts. Verbindlich ist die Einigung erst mit der Unterschrift unter den notariellen Vertrag.

Das einzige, was gegen den Willen des anderen gemacht werden kann ist die Beantragung einer Teilungsversteigerung.

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