Vorkaufsrecht an einer haushälfte

27. April 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)
Vorkaufsrecht an einer haushälfte

Hallo

Hier stellt sich folgender Fall:

Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, das noch von einer Partei mit den Kindern bewohnt. Beide in Scheidung lebenden wohnten 20 Jahre in dem Haus und jeder hat einen eigenen Kauvertrag, indem er die Hälfte an der Immobilie gekauft hatte.

Da es keine einigung gibt mit der einen Partei, eine Hälfte zu verkaufen, fragt die andere, was zu beachten wäre, wenn sie ihre Hälfte veräußern würde.
Interessenten sind vorhanden.
Wie sieht es mit dem Vorkaufsrecht der Verkaufsunwilligen Partei aus, die schon mehrfach aufgefordert wurde, die zweite Hälfte zu kaufen und somit den anderen auszahlt ?
Oder kann sie ihre Hälfte dann einfach per Schenkung los werden ?
Zur Not: Wer kann da besser Auskunft geben. Der Notar oder der Anwalt.
Es kommen bestimmt noch weitere Fragen :-)

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12 Antworten
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#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich würde mal ins Grundbuch schauen wie das Haus geteilt wurde. Denn ein halbes Einfamilienhaus hat keinerlei Wert den man durch Verkauf realisieren kann. Daher bringt auch ein Vorkaufsrecht wenig.

Ein vorkaufsrecht bedeutet nicht das der anderen kaufen muss. Es bedeute das wenn man verkaufen will und einen Käufer hat der anderen diesen Vertrag übernehmen kann.

quote:
Oder kann sie ihre Hälfte dann einfach per Schenkung los werden ?

Verschenken geht immer.

Ich vermuite mal eine Eigentümergemeinschaft die man auflösen kann. Dabei wird das GANZE Haus versteigert und der Erlös verteilt. Dann kann der jeweils andere mitsteigern.

K.


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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Da es sich um ein 1-Familienhaus handelt, kann ja höchstens festgelegt sein, das jeder zu 50-% Eigentümer ist. Und es gehört übrigens keinem das Haus, sondern das Grundstück, auf dem sich ein Haus befindet.
Ich kann mir nicht ernsthaft vorstellen, dass jeder jeweils extra per Kaufvertrag von dem Vor-Eigentümer je 50% an dem Grundstück gekauft hat.
Da stellt sich mir die Frage, ob dies überhaupt rechtlich möglich gewesen wäre.
Ich denke hier wird nur der Weg Herztod der Gegenpartei (nicht ernstgemeint) oder der Antrag auf Zwangsvollstreckung im Rahmen der Trennung (also hier kenne ich den Fachausdruck gerade nicht) der Gemeinschaft in Frage.
Ein Problem bei dieser Variante: es könnte auch jemand ganz fremdes das gesamte Grundstück mit Haus ersteigern.
Grundsätzlich ist der Rat eines Fachmannes zu empfehlen, denn gerade beim gerichtlichen Weg können sonst Fristversäumnisse o.ä. zu unerwünschten Ergebnissen führen. Auch sollte der Zeitfaktor ermittelt werden, bis zu dem es tatsächlich zu einer Lösung kommen könnte.
Vielleicht gibt es aber auch die Möglichkeit vor Ort, einen Mediator in Anspruch zu nehmen, der hilft, "zerstrittene Paare" zu einer kostengünstigen Lösung zu führen. Da musst du dich vor Ort informieren, ob es das bei euch gibt. Wäre kostengünstiger wie ein Prozess.

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Nochmal etwas genauer.

Meiner Bekannten gehört die Hälfte des hauses, oder auch dem Grundstück,worauf sich das Haus befindet. Ihr Mann, von dem sie seit 1,5 jahren getrennt lebt, weiß nicht, was er will. Mal lässt er über seinen Anwalt schreiben, das sie das Haus übernehmen soll und ihn auszahlen soll. Einmal war sie schon dieser aufforderung nachgekommen und ließ einen Vorvertrag beim Notar erstellen und einen Termin für den Vertragsabschluß. Ihr Mann nervte auch 14 tage vorher schon jeden Tag, wann er das Geld bekäme, da er es dringend für Neuanschaffungen brauche. Der Termin Beim Notar stand, die bank gab ihr ok. Auch für die Finanzierung.
Doch 2 Stunden vor dem Vertrag sprang ihr Mann dann ab, er wolle nun doch nicht verkaufen.
Unterhalt für seine Kinder zahlt er schon seit 1,5 Jahren nicht, weil er der Meinung ist, das jetzt ihr Neuer Freund dazu ranzuholen sei.
Da meine Bekannte 50% Schwerbehindert ist, kann sie nur Stundenweise etwas hinzuverdienen, sprich bis 400 Euro, die sie aber aufgrund der wenigen stunden nicht immer bekommt. Dazu kommt dann noch das Kindergeld und das wars.
Verständlich, das mit diesem Betrag das Haus nicht zu unterhalten ist.

Deshalb möchte sie ausziehen, eine Wohnung nehmen und das Haus loswerden.
Alle Versuche, sich zu einigen, schlugen bisher fehl. Der Mann will es nicht, ihr die Hälfte verkaufen will er nicht, an einen anderen Verkäufer will er auch nicht.

Um das von der Backe zu bekommen, überlegt sie nun, ihre Hälfte zu verkaufen, notfalls zu verschenken( natürlich so, das der neue Miteigentümer die Restschuld übernimmt), um Schuldenfrei aus der Angelegenheit rauszukommen.
Dazu sucht sie nun Tipps, was am Besten wäre, was geht und wo man am besten beraten ist. Beim Anwalt oder Notar.

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Verschenken gegen Schulden ist auch verkaufen, nur wer bitte kauft ein halbes Haus.

Wo ist das Problem, die bekannte soll einfach ausziehen und NICHTS mehr zahlen.
Aufgrund Ihres Einkommens wird bei Ihr nichts zu holen sein. Da das Haus ehe der Bank gehört wird die die Zwangsversteigerung betreiben. Falls das nicht reicht holt die sich das Geld bei dem der was hat :-))

Oder besser - drin bleiben und nichts mehr zahlen :-)

K.

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"Da kostenloses Rechtsberatung verboten ist, muss mein Rat mit dummen unproduktiven Sprüchen erkauft "

-- Editiert am 27.04.2009 15:02

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Naja, das ist wohl der am wenigsten bringende Rat hier

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Warum ?

Da wohl beide gesamtschuldnerisch haften holen werden die versuchen bei Ihm nun alle Raten zu bekommen. Dadurch wird er nachdenken und eher bereits sein zu handeln.

Man kann ja mit der Bank mal reden :-)

Sonst bleibt nur die Auflösung der Gemeinschaft und Versteigerung des Hauses. Das dauert ewig, kosten Anwaltskosten und Gebühren und hinterher wird das Haus eben verschleudert.

K.

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3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Einfach ausziehen würde sie ja gerne. Da sie Eigentum hat, bekommt sie keine Rechtskostenhilfe oder wie das heißt. hat einkommen unter oder höchstens bis 400 Euro, muß davon die Kinder versorgen und die hausnebenkosten tragen. Er zahlt im Mom. die Abtragung von 600 Euro, was ihr aber nicht hilft, die Kinder satt zu bekommen. Ein Käufer, der ihre Hälfte übernehmen würde, ist da. Wie und warum auch immer, steht nicht zur Debatte. Er müßte sich dann mit ihm auseinandersetzen.
Es geht ihr auch darum, das sie, wenn sie kein Eigentum mehr hat, auch Wohnberechtigungsschein usw. beantragen kann. Schließlich muß sie sich um 4 Kinder kümmern. Er verdient 2000 Euro Netto, zahlt die 600 Euro rate, und ist angeblich nicht in der lage, unterhalt zu zahlen. Sie möchte, das das haus verkauft wird, beide Schuldenfrei sind und den Unterhalt, der den Kindern zusteht

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Ich versuch mal langsam

100% Grundstück mit Haus gehört zu 100% einer Gemeinschaft. Sie besitzt die Hälfte der Gemeinschaft. Verkaufen kann nur die Gemeinschaft wenn beide 50% Teilhaber dem zustimmen. Wenn der anderen also nicht will kann man die Gemeinschaft nur auflösen.

Wenn die Gemeinschaft aufgelöst wird wird das Haus versteigert.

Ich würde also man im Grundbuch nachsehen wie das Haus eingetragen wurde. Evtl was das ja auch anderes als ich denke.

Rechtskostenhilfe bekommt man auch bei zu wenig Einkommen.

K.


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3x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.02.2022 21:14:59
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 59x hilfreich)

Mit der rechtskostenhilfe scheint das dann aber wohl anders zu laufen. Auf jedenfall hat ihre Anwältin ihr gesagt, sie bekomme keine, weil sie Eigentum hat. Sie mußte bisher 2500 Euro vorlegen, die sie sich geliehen hat. Davon alleine 750 Euro ans gericht, um überhaupt die Unterhaltsklage in gang zu setzen.
Das mit dem Grundbuch schaue ich mal nach.

3x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Prozesskostenhilfe bekommt man wenn man kein Einkommen hat, muss jedoch sein Vermögen verwerten. Wobei das Haus erst abzüglich der Schulden Vermögen wäre.

Und der Unterhaltsfall hat mit der Sache auch nichts zu tun. Jedoch ist der Streitwert hier sehr hoch. Deswegen die Idee mit dem Zugzwang des Expartners bei auflaufenden Kosten.

K.

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3x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47470 Beiträge, 16805x hilfreich)

quote:
Verkaufen kann nur die Gemeinschaft wenn beide 50% Teilhaber dem zustimmen.


Verkaufen kann man auch einen ideellen 50%-Anteil am Haus. Da ein Käufer keine Nutzungmöglichkeit hätte, wäre das aber rausgeworfenes Geld. Aber vielleicht gibt es jemanden (ihre Eltern?), die das dennoch machen würden?

Wenn der Hausanteil verschenkt wird, dann riskiert man Sozialleistungen, da dann vorsätzliche Verarmung vorliegt. Bei einem Verkauf muss erst der erzielte Kaufpreis verbraucht werden, bevor man Sozialleistungen erhält.

3x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Gibt es einen Unterhaltstitel? Dann wäre ja noch vielleicht die Möglichkeit, dass die Mutter der Kinder diesen vollstrecken lässt und zwar in das Eigentum des Mannes - eintragen ins Grundbuch. Ob das geht, weiß ich allerdings nicht, wäre aber mal eine Möglichkeit, dieses zu durchdenken.
Auch Eigentümer können einen Antrag auf Wohngeld stellen.

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