Hallo,
ich habe eine kleine Fläche in Sachsen-Anhalt von der BVVG erworben. Ein Teilstück dieser Fläche ist ein Flächennaturdenkmal. Die untere Naturschutzbehörde versucht nun per Verwaltungsakt Vorkaufsrecht auf die Flächennaturdenkmal-Flächen auszuüben.
Laut § 31 NatSchG LSA – Vorkaufsrecht gilt: "(3) Anders als nach § 66 Abs. 3 Satz 5
des Bundesnaturschutzgesetzes ist das Vorkaufsrecht ausgeschlossen, wenn [..] der Bund, ein Land oder eine Kommune an dem Rechtsgeschäft beteiligt ist,..."
Die Abhängigkeiten sind wie folgt: Die BVVG ist Tochtergesellschaft der BvS. Die BvS ist eine bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts und gehört zum Geschäftsbereich des BMF.
BVVG - Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH, Berlin
BvS - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben
BMF - Bundesministeriums der Finanzen
Die Frage ist nun ob "der Bund am Rechtsgeschäft beteiligt ist", wenn im Grundbuch als Verkäufer die BVVG eingetragen ist. Gibt es hierzu Urteile? Ist ein Vorkaufsrecht der Behörde tatsächlich ausgeschlossen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Vorkaufsrecht Naturschutzbehörde BVVG-Flächen
1. Februar 2014
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Frage vom 1. Februar 2014 | 13:33
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkaufsrecht Naturschutzbehörde BVVG-Flächen
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#1
Antwort vom 1. Februar 2014 | 16:57
Von
Status: Bachelor (3393 Beiträge, 2075x hilfreich)
quote:
Die Frage ist nun ob "der Bund am Rechtsgeschäft beteiligt ist", wenn im Grundbuch als Verkäufer die BVVG eingetragen ist. Gibt es hierzu Urteile? Ist ein Vorkaufsrecht der Behörde tatsächlich ausgeschlossen?
Der Bund ist hier nicht "beteiligt".
Die ganzen Ausnahmen zugunsten der öffentlichen Hand im Bau-, Planungs- und auch Naturschutzrecht gelten nur für hoheitliche Zwecke, klassisch z.B. Verteidigungszwecke, also für den Bund als Hoheitsträger.
Hier ist der Bund, bzw. sein Verteter BVVG aber fiskalisch, wie ein Privater, also nicht hoheitlich tätig. Und er steht auf der Verkäuferseite.
Heisst am Ende: Das VKR besteht.
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