Vorkasse beim Anwalt???

21. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
Volkie01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorkasse beim Anwalt???

Hallo,

wir haben folgendes Problem: Meine Frau ist Bosnierin und ich bin Deutscher. Wir haben zwei gemeinsame Kinder und sind im September drei Jahre verheiratet. Meine Frau besaß bis Mitte Juni eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Anfang Juni wollte sie eine unbefristete beantragen, wurde aber vom Ausländeramt abgewiesen. Sie sollte wieder nur eine Genehmigung für ein Jahr bekommen. Daraufhin sind wir, bzw. sie ist zu einem Anwalt für Ausländerrecht gegangen. Der verlangte als erstes eine Vorauszahlung in Höhe von 250,- Euro. Wir haben jetzt fast Ende Juli. Das einzige, was der Anwalt bis jetzt gemacht hat: Er hat per Brief die Akteneinsicht verlangt. Auf diese Einsicht hat er fast vier (VIER!!!) Wochen gewartet. Jetzt kam ein Brief vom Ausländeramt zu uns nach Hause. Darin steht, meine Frau solle mit allen möglichen Nachweisen ins Amt kommen. Meine Frau hat den Anwalt angerufen und um Rat gefragt, der hat nur lapidar gesagt, sie solle hingehen. Auf die Frage, ob er dabei sei, wurde nur gesagt, das schaffen Sie auch allein.

Ist das normal?? Ich war immer der Meinung, ein Anwalt sei ein RechtsBEISTAND! Der den Mandanten oder die Mandantin zu Terminen begleitet.
Kann mir jemand darauf eine Antwort oder eine Einschätzung geben?
Ich glaube, dieser Anwalt bereichert sich an der Not ausländischer Menschen!

Was denn, so teuer?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13043 Beiträge, 4441x hilfreich)

@Volkie:

Die Einschaltung eines Anwaltes ändert nichts an den Mitwirkungsobliegenheiten Deiner Frau, sodass sie den Termin wird wahrnehmen müssen. Meistens sind solche Termine, nachdem ein Anwalt eingeschaltet wurde, sogar eher von Vorteil und sprechen durchaus dafür, dass das Ausländeramt ggf. nicht abgeneigt ist einzulenken.

Die Wahrnehmung von Behördenterminen gehört nicht unbedingt zum Standartumfang einer anwaltlichen Tätigkeit. Natürlich kann Deine Frau diesen ansdrücklich beauftragen, sie zum Termin zu begleiten. Allerdings wird sich das definitiv gebührenerhöhend auswirken, weil der Anwalt sich ausser Haus Termine mit Sicherheit separat vergüten lässt. Die Entscheidung liegt bei Euch.

Inwieweit der Anwalt Euer Mandat mit außreichendem Engegement verfolgt oder nicht, kann anhand Deiner Schilderung nicht wirklich beurteilt werden. Auf den ersten Blick spricht jedenfalls aus meiner Sicht nichts dafür, dass das nicht der Fall wäre.

Gruß,

Axel

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"Ausführliche Infos zu ALG II finden Sie auf meiner Website: http://www.axelkrueger.info "

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Die Begleitung zu Terminen ist regelmäßig NICHT Bestandteil der außergerichtlichen Vertretung. Wenn Sie dies wünschen, geht der Kollege sicher mit. Wundern Sie sich dann aber nicht, wenn dieses unnötige Händchenhalten ein paar hundert EUR mehr kostet. Insoweit sehe ich kein beanstandenswertes Verhalten. Was denken Sie, was Sie für 250 EUR bekommen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

quote:
Das einzige, was der Anwalt bis jetzt gemacht hat: Er hat per Brief die Akteneinsicht verlangt.

Was soll er denn sonst machen?
Erst wenn ihm die Akten vorliegen, kann er sich einarbeiten und tätig werden.



quote:
Ich war immer der Meinung, ein Anwalt sei ein RechtsBEISTAND! Der den Mandanten oder die Mandantin zu Terminen begleitet.

Beistand bedeutet ja nun nicht, das er euch überall hinbegleitet wo es nicht notwendig ist.
Wenn du das möchtest, dann fordere ihn auf, euch zu begleiten. Sobald ihr dann die dadurch entstehenden Kosten gezahlt habt, sollte es kein Problem sein (es sei denn er hat dann bereits andere Termine).





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#4
 Von 
guest-12314.02.2013 13:07:55
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 69x hilfreich)

Hallo,

also, das Verhalten des Anwalts finde ich normal, nur die Zahlungsweise nicht. Üblicherweise verlangt ein Anwalt gewisse Angaben von einem, prüft dann, ob man zahlungsfähig ist, und macht dann und erstellt hinterher! eine Rechnung. Ich denke, ich wäre auch etwas perplex, wenn man im Voraus von mir 250 Euro verlangen würde und noch nicht einmal dazu sagen, was man dann genau dafür tun wird.
Aber mehr als Akteneinsicht beantragen gibt es für 250 Euro bei einem Anwalt nicht.
Von daher finde ich das Verhalten des Anwalts normal und korrekt - bis auf die Vorkasse, das finde ich auch merkwürdig und eher unüblich, außer Sie sind jemand, der hoch verschuldet ist und wo zu befürchten gewesen wäre, Sie können die Rechnung nicht zahlen.

LG

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#5
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Was ist an Vorkasse unüblich? In Zeiten sinkender Zahlungsmoral arbeiten viele Anwälte nicht mehr, ohne das Geld auf dem Konto zu haben. Ein absolut übliches Verhalten, zumal nichtmals der volle zu erwartende Betrag verlangt wurde.

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#6
 Von 
Volkie01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Kann mir hier irgendjemand sagen, wie hoch die Kosten im Endeffekt sind? Wir haben die Sache selber erledigt und benötigen den Anwalt nicht mehr. Muss ich ihm das Mandat schriftlich entziehen oder reicht ein Anruf? Danke schonmal!!

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#7
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Im Zweifel ist eine VV 2300 zum Gegenstandswert 5.000 EUR (Aufwangwert) angefallen.

391,30 EUR zzgl. 20 EUR Post & TK zzgl. MwSt.

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#8
 Von 
Volkie01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Auch dafür, dass er nur die Akten eingesehen hat? Und EINEN Brief geschrieben hat?

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#9
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Es kommt nicht darauf an, wie viel der RA an Zeit investiert hat. Das RVG sieht bei Angelegenheiten, die über eine Erstberatung hinaus gehen, nunmal vom Streitwert abhängige Gebühren vor. Da ist es dann völlig egal, ob die Angelegenheit mit einem Brief und Akteneinsicht erledigt war oder ob noch 10 Briefe, für die der RA 2 Stunden allein fürs Diktieren benötigt hat, folgen.

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#10
 Von 
Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Status:
Lehrling
(1169 Beiträge, 633x hilfreich)

Na gut, bei besonders hohem Aufwand gibt es schon Möglichkeiten, dies über den Faktor zu korrigieren. Allerdings dürfte 1,3 hier wohl angemessen sein.

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