Neue Vorgesetzte (1. Führungsposition) lehnt schriftlichen Antrag zur Genehmigung Nebenjob (ca. 4 h pro Woche bis max. EUR 400 pro Monat) in mündlichem Gespräch ab, obwohl ausdrücklich durch Antragsteller schriftlich erklärt, dass keinerlei Auswirkung/Interessenkonflikt mit Haupttätigkeit (Bank) besteht. Regularien der Bank sehen vor, dass Nebentätigkeit von direktem Vorgesetzten befürwortet und vom Bereichsleiter "genehmigt" werden muss. Die unmittelbare Vorgesetzte hält grundsätzlich nichts von Nebenjobs und erwartet, dass Arbeitskraft vollständig nur für Hauptjob zur Verfügung steht; Aussage: "... wenn man in dem aktuellen Job nicht ausgelastet ist, dann kann man sich ja einen anderen Job suchen."
Ich hatte mich vor ca. 1 Jahr schon einmal bei einer Anwältin bzgl. einer Nebentätigkeit erkundigt und die Auskunft erhalten, dass ich mit meiner Arbeitskraft machen kann was ich will. Ich muss halt aufpassen, dass kein Konflikit mit der Haupttätigkeit entsteht (klare Abgrenzung).
Hinsichtlich der Auffassung, dass der Arbeitnehmer nach Leistung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit (d.h. in seiner Freizeit) grundsätzlich machen kann, was er möchte, vertritt die Vorgesetzte die Ansicht, dass die Freizeit ausschließlich zur Regeneration dient.
Ich möchte nun erst einmal keinen Konflikt und die Vorgesetzte nicht unmittelbar auf Ihre falsche Einschätzung hinweisen, denn aus meiner Sicht hat Sie - mit Blick auf geltendes Recht - gar kein Recht bzw. befindet sich gar nicht in der Position, dass Sie die Zustimmung verweigern kann. Ich meine, dass Sie wohl "Ihre Bedenken anmelden" kann, aber eine Zustimmung verweigern geht nicht. Wie seht Ihr das???
PS: Ich möchte halt nicht gleich auf Konfrontation gehen, sondern Sie mit gesicherten Informationen zu meiner rechtlichen Position in einigen Wochen noch einmal um ein Gespräch bitten.
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Vorgesetzter lehnt Genehmigung Nebenjob ab
1. Dezember 2010
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Frage vom 1. Dezember 2010 | 05:01
Von
Status: Frischling (29 Beiträge, 1x hilfreich)
Vorgesetzter lehnt Genehmigung Nebenjob ab
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#1
Antwort vom 1. Dezember 2010 | 09:25
Von
Status: Weiser (17382 Beiträge, 6471x hilfreich)
dein vorgesetzter hält nichts von nebenjobs - und macht seine privatmeinung zur leitlinie. aber du hast das recht auf einen nebenjob, sofern gewisse randbedingungen eingehalten sind. die genehmigung kann nur aus wichtigen gründen versagt werden.
du wirst dir also überlegen müssen, wie wichtig dir der nebenjob ist. dann kannst du deinem chef erklären, dass dir die sache wirklich wichtig ist und dass du keine kollision mit deinem beruf siehst und dass du bereit bist, dein recht auch einzuklagen.
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