Vorgehensweise der Polizei in einer Verkehrskontrolle rechtens??

21. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
ESA77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorgehensweise der Polizei in einer Verkehrskontrolle rechtens??

Hallo zusammen, hier eine kürze Erläuterung der Sachlage, in der Hoffnung das mir jemand sagen kann, ob die Vorgehensweise der Polizei rechtens war!?

Von FRA Flughafen bewegte ich mich spät abends mit dem Pkw meines Bekannten Richtung Heimat. Da Autobahn Anfangs mit der richtigen Spuren halten etwas Schickeria ist dachte ich, ich sei auf der falschen Spur und erkannte rechtzeitig das ich auf die linke Spur muss und bremste leicht ab, Spiegel + Schulter-blick und wechselte auf die linke Spur. Ohne eine Gefährdung herbei gerufen zu haben, geschweige denn den fliesenden Verkehr beeinträchtigt zu haben. Das dumme war das ich über die durchgezogene Spur gefahren bin. Kurz danach musste ich schon der Polizei folgen und geriet somit in die Verkehrskontrolle.

Der Beamte sprach mich gleich darauf an und ich zeigte höflicher weise Verständnis dafür aber hatte ihn auch gleich darauf hingewiesen das ich doch keinem Verkehrsteilnehmer gefährdet habe und bat Ihn um Verständnis.

Da ich meinen Perso etwas suchen musste ging Er mit meinem Führerschein zum Dienstwagen und checkte meine Personalien.
Mir war gleich klar wie das ganze jetzt weiter geht. Er bat mich dann aus dem Auto und teilte mir mit, dass ich einen negativen Eintrag wg. Btm hätte und Er müsse ja davon ausgehen das ich etwas zu mir genommen haben könnte und wollte mit mir ein Urintest durch führen was ich gleich höflichst verweigerte.

Jetzt kommts ... Sie sagten, entweder mache ich jetzt freiwillig ein Urintest und wenn nicht, es würde ja ein Tatbestand vorliegen ansonsten würden Sie mich mit ins Revier nehmen, da Sie so spät keinen Richterlichen Beschluss anfordern könnten würden Sie mich bis nächsten Morgen in Gewahrsam nehmen dann einen Beschluss einholen und dann einen Bluttest durchführen. Diesbezüglich musste ich rechtlich gesehen passen und machte dann doch den Urintest. Mir blieb ansonsten keine andere Wahl denn das Ergebnis wäre dasselbe. = positiv (Amphe)

Hier ist die Frage, ist dieser Ablauf bzw. die Aussage der Beamten rechtens?? Ich möchte jetzt nicht meine Sache da schön reden oder sonst was, fakt ist, ich gehe mal davon aus das der Lappen weg ist und stehe dafür gerade und muss da durch = Eigenverschulden ... ganz klar! Mir geht es darum ob die Beamten, wie es bereits einige bekannt sein müsste, nicht korrekt und nicht nach den Gesetzen ihr Job ausführen und die Leute mit falsch Gerede überrumpeln möchten und das meist noch durch bekommen. Meiner Ansicht nach sind für mich auch Persönliche Dinge relevant wie, ob jemand von einer Party oder von einer Geschäftsreise kommt und seriös + Verantwortungsvoll ist. Natürlich gehen auch da die Meinungen auseinander auch da wird nach den Fakten geschaut = Verboten! Das ist auch nicht das Thema und bitte spart euch diesbezgl. eure Kommentare, danke für Verständnis.

Mich interessiert nur ob das Personal vom Staat mich richtig und nach dem Gesetz behandelt haben!? Je nach dem werde ich gegen die beiden Herrschaften eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen. Alleine NULL Chancen aber ich eine seriöse Zeugin.

Im Voraus vielen Dank.

Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Natürlich, wieso denn nicht?

Sie haben dir doch klipp und klar mitgeteilt, dass der Urintest freiwillig ist.

Ein wenig geflunkert war, dass sie sicherlich auch so spät einen richterlichen Beschluss hätten anfordern können. Allerdings kann der auch bis zum nächsten Morgen dauern (oder der Arzt braucht so lange). Daher stimmt das mit dem Gewahrsam wieder.
Egal wie: du hast dem freiwilligen Test zugestimmt, siehe:

Zitat (von ESA77):
Mir blieb ansonsten keine andere Wahl denn das Ergebnis wäre dasselbe. = positiv (Amphe)


Ist falsch, du hattest die Wahl, aber richtig: das Ergebnis wäre dasselbe, du wärst halt nur noch in Gewahrsam geblieben.

Zitat (von ESA77):
Meiner Ansicht nach sind für mich auch Persönliche Dinge relevant wie, ob jemand von einer Party oder von einer Geschäftsreise kommt und seriös + Verantwortungsvoll ist.


Deine Meinung. Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich.

Zitat (von ESA77):
Mir geht es darum ob die Beamten, wie es bereits einige bekannt sein müsste, nicht korrekt und nicht nach den Gesetzen ihr Job ausführen und die Leute mit falsch Gerede überrumpeln möchten und das meist noch durch bekommen.


Suggestivfrage. Deutet schon an, aus welcher Gesinnungsrichtung du so stammst.....

Zitat (von ESA77):
Natürlich gehen auch da die Meinungen auseinander auch da wird nach den Fakten geschaut = Verboten!


Fakten sind nicht verboten.

Zitat (von ESA77):
Mich interessiert nur ob das Personal vom Staat mich richtig und nach dem Gesetz behandelt haben!?


Bestätigt diese Vermutung. Vielleicht sollte dich eher interessieren, was mit dir schief gelaufen ist, dass du dich unter Amphetamin-Einfluss ans Steuer setzt und Menschenleben gefährdest. Aber ich wette, der Gedanke ist dir noch überhaupt nicht gekommen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Ich kann anhand der Schilderung kein Fehlverhalten der Beamten erkennen. Aufgrund deiner Vorgeschichte und deines Verhaltens bestand auch ausreichender Anfangsverdacht. Die Beamten haben gute Arbeit geleistet und damit eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit aus dem Verkehr gezogen...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von ESA77):
Meiner Ansicht nach sind für mich auch Persönliche Dinge relevant wie, ob jemand von einer Party oder von einer Geschäftsreise kommt und seriös + Verantwortungsvoll ist.

Nö.



Zitat (von ESA77):
Da Autobahn Anfangs mit der richtigen Spuren halten etwas Schickeria ist dachte ich, ich sei auf der falschen Spur

Zitat (von ESA77):
Alleine NULL Chancen aber ich eine seriöse Zeugin.

Wenn Du so gefahren bist wie Du schreibst, dann ...



Zitat (von ESA77):
Sie sagten, entweder mache ich jetzt freiwillig ein Urintest und wenn nicht, es würde ja ein Tatbestand vorliegen ansonsten würden Sie mich mit ins Revier nehmen, da Sie so spät keinen Richterlichen Beschluss anfordern könnten würden Sie mich bis nächsten Morgen in Gewahrsam nehmen dann einen Beschluss einholen und dann einen Bluttest durchführen.

Der mögliche Ablauf ist korrekt beschrieben.
Normalerweise ist in FRA zwar rund um die Uhr ein Richter erreichbar. Aber eventuell war der ja krank und kein Vertretung erreichbar.

Und warum sollt eman sich das antun, wenn man eh keine Chance hat ...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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