Vorgehen gegen Rechtsanwalt

17. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorgehen gegen Rechtsanwalt

Angenommen ich will gegen einen Anwalt Anzeige wegen Verstoßes gegen
§ 138 ZPO und § 263 StGB erstatten und damit ein anwaltgerichtliches Verfahren einleiten,
Was habe ich zu tun, bzw. welche Stellen sind dafür zuständig?
Danke für eine Belehrung.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Wieso denkst Du dass der Anwalt Betrug begangen hat ?
Hast Du handfeste Beweise ?

Hast Du ihn schon gefragt, worum er dies/das getan hat ? Hat er dazu Stellung genommen ?
Nicht dass ein Mißverständnis vorgekommen war.

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

Schriftlicher Beweis liegt vor.
Keine Stellungnahme.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Anzeige wegen Verstoßes gegen
§ 138 ZPO und § 263 StGB erstatten

Für StGB ist die Staatsanwaltschaft zuständig.

> und damit ein anwaltgerichtliches Verfahren

Das ist davon unabhängig und wird wohl erst dann Sinn machen, wenn eine strafrechtliche Verurteilung erfolgt ist. Anwaltsgerichte sind keine Sondergerichte, die neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit her laufen. Ohne ein Strafurteil werden sie höchstwahrscheinlich gar nicht tätig.

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Potzblitz
Status:
Praktikant
(813 Beiträge, 297x hilfreich)

Anwaltsgerichte sind schon eigenständige Gerichtsbarkeiten, meistens als spezielle Kammern der Landgerichte tätig. Da kann man als Privatmann aber keine Anträge einreichen, die Gerichte erfordern Anwaltszwang und daher können nur Rechtsanwälte untereinander Klageschriften gegeneinander einreichen oder die Staatsanwaltschaft bei Ermittlungen gegen einen Anwalt.

Das Anwaltsgericht entscheidet im Wesentlich über die Beibehaltung oder Auflösung der Zulassung bzw. in weniger gravierenden Fällen über Geldstrafen o.ä. Auflagen. Die nächst höhere Instanz ist der Anwaltsgerichtshof, vertreten über die Oberlandesgerichte.

Du kannst daher selbst höchstens eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen, solltest diese aber nicht nur begründen sondern auch belegen können. Was der Volksmund als Betrug empfindet ist nicht zwangsläufig Betrug im Sinne des Gesetzes. Wenn z.B. jemand sich weigert eine Zahlung zu leisten obwohl er rechtlich dazu verpflichtet ist, handelt es sich z.B. nicht um eine Betrug. Das sind zivilrechtliche Angelegenheiten.

Auch Nötigung und Erpressung werden häufig subjektiv falsch verstanden und in der Regel verweisen auch hier viele Behörden auf den ordentlichen Rechtsweg (Klage).

Es passiert aber auch nichts schlimmes wenn man den Sachverhalt richtig schildert aber falsch zuordnet. Man bekommt dann Feedback von der Staatsanwaltschaft, die sich ggf. nicht für zuständig erklärt. Man sollte sie aber auch nicht mit Bagatellen nerven.

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go457214-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ist es nahezu unmöglich gegen einen Anwalt vorzugehen ?
Oder nennen wir damals so.
Unmöglich ist es nicht sondern nur zweifelhaft ob das Resultat das gewünschte ist ?
Und was ist eine Bagatelle? Etwas womit sich Behörden nur ungern auseinandersetzen ? Weil dies mit Arbeit verbunden ist ?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du machst Dich hier nicht beliebt, wenn Du uralte Fragen wieder hervorkramst.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von go457214-52):
Also ist es nahezu unmöglich gegen einen Anwalt vorzugehen ?

Korrekt



Zitat (von go457214-52):
Unmöglich ist es nicht sondern nur zweifelhaft ob das Resultat das gewünschte ist ?

Korrekt.
Insbesondere weil die meisten Bürger vollommenfalsche Vorstellungen davon haben was z.B. "Betrug" ist oder welche Prioritätne die Staatsanwaltschaften setzen müssen.



Zitat (von go457214-52):
Und was ist eine Bagatelle? Etwas womit sich Behörden nur ungern auseinandersetzen ? Weil dies mit Arbeit verbunden ist ?

Nö, weil die Ermittler in der Regel ausgelastet sind und in Ballungsgebieten sogar überlastet sind.
Man muss also eine Rangfolge aufstellen. Und da sind z.B. Vergewaltiger "wichtiger" als der Ladendieb. Entsprechend kann es bei "Bagatellen" zur Einstellung kommen.

Wobei Verfahren gegen Anwälte die tatsächlich betrügen in der Regel nicht eingestellt werden, da die Justiz es gar nicht mag wenn man das Fundament untergräbt.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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