Ich wurde nach zwei sehr unschönen Personalgesprächen aus einer befristeten Stelle im Öffentlichen Dienst innerhalb der Probezeit
gekündigt, die Kündigung erfolgte, was rechtlich vollkommen in Ordnung ist, laut Kündigungsschreiben ohne Angabe von Gründen.
Ich habe jetzt nach Beendigung des Arbeitsverhältnis Einblick in die Personalakte genommen und festgestellt, dass der gesamze Vorgang, Protokolle der Personalgespräche, Schriftwechsel intern mit den in meinen Augen falschen Gründen, die zu meiner Entlassung geführt haben, ein Vermerk meiner ehemaligen Chefin, der Grundlage für die folgenden Schreiben intern war, darüberhinaus findet sich die Stellungnahme des Personalrates ... also der gesamte Vorgang ist vorhanden.
Was mich am meisten wundert ist aber die Tatsache, dass das qualifizierende Endzeugnis, das ich angefordert habe und auf Grundf seines Inhalts zurückgewiesen habe, auch in der Personalakte inkl. diverser Entwürfe vorhanden ist. Ich hatte nach dem Zurückweisen ein einfaches Zeugnis angefordert, das mir auch ausgestellt und ebenfalls in der Personalakte gelandet ist, was in meinen Augen auch rechtlich in Ordnung ist.
Ich möchte gerne wissen, ob ich eine Chance auf Löschung der Vorgänge habe, insbesondere das qualitative Endzeugnis habe ich ja zurückgewiesen, weil ich es für nicht in Ordnung halte. Insofern ist es komplett widersinnig, dass es jetzt in der Personalakte auftaucht. Grund für diesen Antrag, ich bewerbe mich weiterhin in den öffentlichen Dienst und bei einer erneuten Einstellung, wird die alte Personalakte angefordert. Insofern habe ich ein berechtigtes Interesse auf Löschung auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnis.
-- Editiert revilorevilo am 13.08.2012 10:00
Vorgänge aus Personalakte löschen lassen
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Das einzige, was man meines Wissens aus einer Personalakte entfernen lassen kann, ist eine Abmahnung. Und selbst die muß der Arbeitgeber erst entfernen, wenn der Arbeitnehmer erfolgreich darauf geklagt hat.
-----------------
""
Es gibt nun mal keine juristische Regelung, die festlegt, was wie in einer Personalakte niederzulegen ist. Es sei denn, es ergibt sich etwas anderes aus einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung. Um das "heimliche" Anlegen von Zweitakten u.ä. zu verhindern, ist es also durchaus sinnvoll, alle Fakten in den Personalakten festzuhalten. Diese Personalakten entfalten ja keine "Außenwirkung." Also, wo ist das Problem?
wirdwerden
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das Problem hat Revilorevilo schon in der Frage genannt:
"Grund für diesen Antrag, ich bewerbe mich weiterhin in den öffentlichen Dienst und bei einer erneuten Einstellung, wird die alte Personalakte angefordert."
-----------------
""
Das ist mir schon klar. Nur, ob man Auskünfte beim Ex-Arbeitgeber einholt oder die Personalakte anfordert, das ist doch Pott wie Deckel. Wenn jemand aus dem öffentlichen Dienst während der Probezeit ausscheidet, dann weiß man doch ohnehin, dass da was schief gelaufen ist.
wirdwerden
-----------------
""
Personalakten sind schon ein brisanter Stoff. Gewiss ist, dass es Dinge gibt, die einfach nicht hinein gehören. Andererseits aber durchaus alles, was zur Karriere des MA in der Firma gehört. Also eine komplexe Frage, die sozusagen Blatt um Blatt zu beantworten ist.
Aus meiner Kenntnis scheint sicher, dass Entwürfe nichts in der Akte verloren haben. Ob Protokolle, weiß ich nicht sicher; u.U. eher nicht, wenn es sich nur um einseitige Äußerungen handelt.
Zum Thema gibt es Fachliteratur - vielleicht kannst du dich darüber schlau machen, bevor du einen RA einschaltest oder konkrete Forderungen erhebst. Jedenfalls hast du gute Aussichten, dass aus der Akte entfernt wird, was nicht hineingehört.
-----------------
""
gefunden:
www.verdi-wir-in-der-ba.de/arbeitsschutz.../aib_06_01_personalakte.pdf
http://www.stellenanzeigen.de/artikel/09/10/15/Die_Rechte_des_Arbeitnehmers_an_seiner_Personalakte.htm
-- Editiert blaubär+ am 14.08.2012 09:06
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
11 Antworten
-
16 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten