Vorfälligkeitsentschädigung aus 2013 verjährt?

14. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)
Vorfälligkeitsentschädigung aus 2013 verjährt?

Hallo,
im Juli 2013 habe ich ein Bauspardarlehen zurückgezahlt.
Die Bausparkasse verlangte eine Vorfälligkeitsentschädigung.
Ich war der Meinung, das Entgelt wäre unzulässig bzw.zu hoch und habe um Erstattung gebeten - wurde abgelehnt.
Dann habe ich mich im Juli 2015 - somit nach 2 Jahren - an den Ombudsmann gewandt;
dieser hat im März 2016 entschieden dass die Entschädigung verlangt werden durfte.

Trotzdem habe ich mich nach der Entscheidung des Ombudsmannes noch einmal an die Bausparkasse gewandt - Ende 2016 wurde mir dann erstaunlich mitgeteilt dass das Entgelt aufgrund einer Vereinbarung zum Vorausdarlehen gefordert wurde-
ich habe diese Vereinbarung gefunden.
Die Bausparkasse war demnach tatsächlich berechtigt, in diesem Fall ein Entgelt zu verlangen --- allerdings hätte die Bausparkasse viel weniger geltend machen dürfen als sie es denn tatsächlich getan hat.

Nach weiterem Schriftverkehr habe ich im August 2017 die Bausparkasse noch einmal um Erstattung des in 2013 zuviel verlangten Entgeltes gebeten, die Bausparkasse lehnte ab.

Ich habe irgendwo mal gelesen dass ein Ombudsmannverfahren die Verjährung unterbrechen soll. Wenn dies richtig ist, wie wirkt sich das in diesem Fall aus?
Lohnt es sich, einen Anwalt einzuschalten oder ist doch Verjährung eingetreten?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mgrasek100
Status:
Praktikant
(502 Beiträge, 179x hilfreich)

Die allgemeine Verjährung beträgt normal 3 Jahre aber fragen sie ggfs. nen Anwalt
Das was sie meinen könnte in § 203 BGB stehen, allerdings sind solche Fälle halt meist sehr komplex

-- Editiert von mgrasek100 am 27.10.2017 07:21

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Hemmung durch Ombudsmann steht ausdrücklich in §204 BGB Absatz 1 Ziffer 4 .
Ursprüngliches Verjährungsende war Ende 2016.
Juli 2015 bis März 2016 sind somit im Optimum 10 Monate.

Das dürfte hier aus Sicht des Ombudsmannes also verjährt sein, denn wir haben nun Ende Oktober, also definitiv mehr als 10 Monate. Man müsste also, wie mgrasek100 andeutet, den Rest als echte Verhandlung auslegen. Gemäß BGH ist schon die Diskussion um die Höhe der Entschädigung durchaus eine Verhandlung.

Einen Anwalt einzuschalten bringt exakt nichts mehr bzw. wenn dann sollte er sofort ohne Verzögerung Mahnbescheid beantragen.

Ob am Ende das Argument Verjährung zieht oder nicht, kann dir hier denke ich niemand so genau sagen. Vielleicht niocht mal ein Anwalt, der sich den Wortlaut der Briefe anschaut. Wie gesagt würde ich hier nun direkt und zügig einen Mahnbescheid beantragen, wenn ich das verfolgen will.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
hatsch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Man hat meines Erachtens eine Hemmung durch das Einschalten des Ombudsmann. Ob zudem eine Hemmung wegen laufenden Verhandlungen vorliegt kann aufgrund der Schilderung nicht genau beurteilt werden. Da muss man die Korrespondenz genau ansehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mauba
Status:
Schüler
(241 Beiträge, 56x hilfreich)

Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten.
Es gab schon intensiven und ernsthaften Schriftverkehr zwischen der Bausparkasse und mir die evtl.eine Verjährung ausschließen könnten.
Zuerst rechtfertigte die Bausparkasse die Vorfälligkeitsentschädigung mit einer abgeblich schriftlichen Vereinbarung und dies hat sie dann auch dem Ombudsmann mitgeteilt; dieser hat sodann mein Ersuchen abgelehnt.

Erst nach Entscheidung des Ombudsmannes in 2016 teilte die Bausparkasse mit, dass sich die Entschädigung aus dem Vorausdarlehensvertrag ergeben würde-- und dort steht sie auch, aber wesentlich weniger als zuvor verlangt.

Ich habe dies auch dem Ombudsmann mitgeteilt, dieser teilte mir dann mit, dass eine Aufnahme des bereits abgeschlossenen Schlichtungsverfahrens nicht mehr möglich sei.

Ich denke, die Bausparkasse wußte nichts mehr von der Darlegung im Vorausdarlehensvertrag, diese lag ja auch bereits etliche Jahre zurück.
Aber als sie dies feststellte und mir alsdann mitteilte hätte sie den Fehler einsehen und korrigieren müssen - aber das ist wohl zu kundenfreundlich.....

Leider habe ich keine Rechtsschutzversicherung und PKH werde ich auch nicht erhalten.

Wer kann mir einen Rat geben?

Nochmals vielen Dank für Eure Hilfe.

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