Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe, immobilienverkauf

7. Juni 2014 Thema abonnieren
 Von 
Fiebie
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)
Vorerbe, Nacherbe, Ersatzerbe, immobilienverkauf

Hallo zusammen,

ich hoffe hier auf ein paar Tipps, wie weiter verfahren werden kann

Folgender Sachverhalt:

Ein Mandant hat drei Brüder. Der Vater ist verstorben und die Mutter ist als nicht befreiter Vorerbe, die vier Brüder als Nacherben und im Falle des Ausfalls eines Nacherben die leiblichen Kinder der Nacherben als Ersatzerben eingesetzt und im Grundbuch eingetragen.

Die Familie hat einige Häuser.

Eines dieser Häuser soll nun in aller Einverständnis an einen der Brüder, bzw. an die Frau des einen Bruders verkauft werden. Die vier Brüder sollen den Verkaufserlös zu gleichen Teilen ausgezahlt bekommen. Es wurde ein notarieller Kaufvertrag gemacht den die Mutter, die Brüder , die volljährigen Kinder der Brüder und die Mütter der nicht volljährigen Kinder der Brüder in Vertretung der Kinder unterschrieben haben. Lt. Kaufvertrag geht der Erlös erst einmal einzig an die Mutter. Die Brüder haben einen Schenkungsvertrag aufgesetzt und gemeinsam mit der Mutter unterschrieben, der allerdings nicht notariell beurkundet wurde (wohl um die Kosten zu sparen). Nun hat der Notar einen Rechtspfleger bestellt, der fragt wohin das Suggorat geht. Und das es mündelsicher angelegt werden muss. Dieses wollen jedoch die Brüder nicht (bei derzeitigen Zinsen nachvollziehbar) sondern das Geld soll eben zu gleichen Teilen ausgezahlt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es da? Mein erster Gedanke war die Schenkung in den Kaufvertrag aufzunehmen, die ja dann eindeutig benennt, dass die Nacherben Nutznießer dieser Verkaufes sind. Meines Erachtens nach hat der Ersatzerbe an diesem Punkt keinen wirklichen Einfluss auf einen Verkauf (jedenfalls nach dem was ich so an Urteilen gefunden hab). Das jedoch will der kaufende Bruder mit seiner Frau wohl nicht, da er dann weniger abschreiben kann im Jahr - denn sein Anteil wird ja angerechnet bei der Steuer.

Trotzdem habe ich nichts gefunden im www. Auch eben nicht diese Möglichkeit.

Wäre die Aufnahme der Schenkung in den Vertrag eine Möglichkeit den Kaufvertrag "durchzusetzen"?. Der kaufende Bruder meint wir sollen sonst eben klagen. Nur gegen wen oder was klagt man da dann eigentlich ? Den Rechtspfleger? Die Eintragung im Grundbuch?

Hiiiilllfeeeeeeee

Vielen Dank schonmal für jeden einzelnen noch so kleinen Tipp.

Ein schönes Pfingstwochenende Euch allen


-----------------
""

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fiebie
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Hat denn keiner ne Idee ? :-/

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Der Verkauf von Immobilienbesitz minderjähriger Kinder geht nur mit Zustimmung des Familiengerichtes, "die Mütter der nicht volljährigen Kinder der Brüder in Vertretung der Kinder" genügt nicht.
Aus der Schilderung geht nicht hervor, was die Mütter der minderjährigen Kinder hier zu unterschreiben haben. Ist einer der Brüder noch minderjährig?

Ansonsten könnte es sinnvoll sein, die Mütter eventueller Ersatzerben einfach nicht unterschreiben zu lassen. Vorerbin will verkaufen, alle Nacherben sind einverstanden - dann braucht man die Ersatzerben eigentlich noch nicht.


-- Editiert quiddje am 17.06.2014 11:02

3x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Fiebie
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 7x hilfreich)

Unsterblich, das war auch mein Ansatz. Normalerweise reicht da eine formlose Anhörung (der Ersatzerben). Deshalb meinte der Notar wohl er müsse die Mütter der Kinder mit in den Vertrag nehmen. Leider ist der Vertrag schon unterschrieben.

Die Rechtspflegerin meint nun (da sie ja von der Schenkung keine Ahnung hat) dass das Geld mündelsicher angelegt werden muss. Die Nacherben (also die vier Brüder) sind alle volljährig.

Deshalb meine Frage ob eine notariell beglaubigte Schenkung diese mündelsichere Anlage ersetzen kann. Dem Finanzamt muss die so oder so gemeldet werden. Lediglich die Kosten des Notars würde man sich sparen wenn man es nicht über ihn macht.

Macht man es über ihn, hat doch aber die Rechtspflegerin Sicherheit?



-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.863 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen