Vorauszahlungsbescheid

12. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dirk.A
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Vorauszahlungsbescheid

Da ich (zu meinem Leidwesen)nicht gerade der pünklichste Steuerzahler bin und den Abgabetermin für die Einkommenssteuererklärung Ende Mai für das Vorjahr eigentlich selten einhalte, bekomme ich dann natürlich die Aufforderung, meine Steuererklärung bis zu einem gewissen Termin (dieses Jahr Anfang August) nachzureichen. Das mache ich dann auch immer; habe gerade heute meinen Bescheid wiederbekommen. Leider - wie all die letzten Jahre - mit einer Nachzahlung verbunden.
Doch eines ist neu! Ich bekam diesmal einen Vorauszahlungsbescheid mitgeliefert. Ich soll in den letzten beiden Quartalen dieses Jahres für 2004 im Voraus und in jedem Quartal des nächsten Jahres für 2005 im Voraus bezahlen.
Da ich trotz verspäteter Einkommenssteuererklärung immer direkt nach "Mahnung" dieselbe eingereicht habe und nach dem Bescheid auch sofort die Forderungen beglichen habe, hatte ich bisher noch nicht das Vergnügen einer Vorauszahlung. Da ich annehme, dass dieses Vorgehen des Finanzamtes wohl rechtens ist, interessiert mich natürlich der Grund. Hat das Amt Sorge, dass ich nicht mehr zahlen möchte oder ist es eine Maßregelung?

Vielen Dank für's Lesen...

Dirk

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Mampfred
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 45x hilfreich)

Ganz einfach:
Glück gehabt, dass du bisher noch keine Vorauszahlungen bekommen hast.

Normalerweise setzt das Finanzamt (fast) immer Vorauszahlungen fest, wenn es im Vorjahr eine Nachzahlung gegeben hat.

Ausnahme: Wenn die zu erwartende Steuernachzahlung weniger als 200 € beträgt, entfallen die Vorauszahlungen.

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