Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen und die Steuererklärung

19. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
hking
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorauszahlung von Krankenkassenbeiträgen und die Steuererklärung

Sehr geehrte Steuerexperten hier im Forum,

ich versuche mich gerade an meiner Steuererklärung für das Kalenderjahr 2016. Da ich mich im Jahr 2015 für die Vorauszahlung der Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für das Kalenderjahr 2016 entschieden habe und damit zum sog. Selbstzahler wurde, möchte ich jetzt bei meiner Steuererklärung für 2016 davon profitieren :) Natürlich wurde dies sowohl mit dem Arbeitgeber als auch mit der Krankenkasse abgestimmt.

Allerdings tue ich mich mit der Erfassung etwas schwer. Denn sobald ich in der "Anlage Vorsorgeaufwand" die "Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung" in den Zeilen 17, 18, 19 erfasse fällt mein Steuererstattungsbetrag, den die Software errechnet, in den Keller (wird etwa halbiert).

In den oben genannten Zeilen fiel - aufgrund der Vorauszahlung im Vergleich zum Vorjahr 2015 - nur ein sehr geringer Betrag an. Nämlich nur die im Januar 2016 fälligen Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Dezember 2015. Ansonsten wurde der gesamte Jahresbetrag 2016 ja bereits im Dezember 2015 (vor dem 20.12.) an die Kranken- und Pflegeversicherung überwiesen.

Auch die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers für 2016 enthält - wie erwartet - keine Angaben in den Zeilen:
25: Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen KV
26: Arbeitnehmerbeiträge zur sozialen PV

Andere Vorsorgeaufwendungen wie eine:
(1) private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht
(2) Lebensversicherung mit Kapitalwahlrecht
(3) Haftpflichtversicherung

wurden bereits erfasst. Zusammen beläuft sich dort der Betrag für Vorsorgeaufwendungen auf ~2.323,-€ in 2016. Der Höchstbeträg von 2.800,-€ wird zwar nicht ganz erreicht - allerdings müsste im Vergleich zum Vorjahr der Steuererstattungsbetrag höher ausfallen. Denn schließlich überdecken die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Kalenderjahr 2016 nicht mehr den Topf für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 2.800,-€ und erlauben damit die Abzugsfähigkeit der unter (1), (2) und (3) genannten Vorsorgeaufwendungen.

Meine Frage daher:
- was mache ich falsch?
- bzw. was habe ich übersehen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.09.2017 08:51:03
Status:
Student
(2271 Beiträge, 713x hilfreich)

Zitat (von hking):
Ansonsten wurde der gesamte Jahresbetrag 2016 ja bereits im Dezember 2015 (vor dem 20.12.) an die Kranken- und Pflegeversicherung überwiesen.


und 2015 geltend gemacht? Gibt's eine Bescheinigung der KK für 2016?

-- Editiert von Retels am 19.05.2017 17:53

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#3
 Von 
hking
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr habt Recht.

In dem Jahr, in dem die Vorauszahlung erfolgt, ist die Steuerrückzahlung deutlich höher (aufgrund der höheren Zahlungen), in dem Jahr ohne Vorauszahlung deutlich niedriger.

Die Kombination aus beiden bringt jedoch den positiven Steuerspareffekt, da in dem Jahr in dem keine (bzw. kaum) Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gezahlt werden der Topf für "Sonstige Vorsorgeaufwendungen" mit Ausgaben dieser Kategorie gefüllt werden kann und nicht durch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung belegt wird.

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