Angenommen Erblasser stirbt 2009 (also vor Gesetzesreform), und gemäß Testament erben Kinder A und B zu gleichen Teilen.
Um bei Familiengründung von A ein neu zu bauendes Haus mitzufinanzieren, bekam A vom Erblasser 100.000 Euro als Vorauserbe.
Drei Wochen vor dem Tod des Erblassers erhält A vom Erblasser 50.000 Euro geschenkt, das A auf einem von A neu eingerichteten Konto anlegt.
Nach dem Tod des Erblassers sind 60.000 Euro Barmittel auf des Erblassers Konten, das ja nun B zusteht.
Kann B von A als Ausgleich Geld herausverlangen, und wenn ja wieviel?
Jetzt schon vielen Dank.
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Vorauserbe, Schenkung, Ausgleich
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
B muss mindestens den Pflichtteil erhalten. Sofern der Erblasser nicht (mehr) verheiratet war, sind das 25%.
25% von 210.000€ sind 55.000€, somit hat B durch das Erbe in Höhe von 60.000€ mehr als den Pflichtteil erhalten und daher keine weiteren Ansprüche.
Es ist übrigens noch nicht einmal offensichtlich, dass dem B der gesamte Nachlass in Höhe von 60.000€ zusteht. Vielmehr könnte es je nach genauen Umständen sein, dass hier A noch Ansprüche hat.
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-- Editiert am 04.01.2011 10:03
Es gab ein Berliner Testament, Erblasser ist Zweitversterbender und A und B sind die einzigen Kinder.
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Vielleicht hilft Dir das Nachstehende etwas weiter.
Die Anrechnung von Zuwendungen des Erblassers an die Abkömmlinge auf den Erbanteil richtet sich nach § 2050 BGB
. Danach müssen sich die Abkömmlinge bestimmte Zuwendungen anrechnen lassen. Zuwendungen im Sinne des § 2050 BGB
werden wie folgt definiert:
Die Zuwendung muss zu einer Verringerung des Nachlasses der übrigen Miterben führen.Es ist daher zu prüfen, ob mit der Gewährung des Vorteils zugleich eine Minderung des späteren Nachlasses verbunden ist.
-- Editiert am 04.01.2011 13:19
hh und Annaminna vielen Dank - und einen schönen Tag.
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