Hallo!
Ich habe mir eine Küche gekauft. Diese Küche soll durch eine rechtlich selbstständige Speditionsfirma bei mir angeliefert und montiert werden.
In den AGB´s des Auftrages gibt die Spedition unter Punkt C an, dass ich bei Lieferung die Lieferkosten als auch die Montagekosten zu entrichten hätte.
Obwohl ja erst die Lieferleistung und noch keine Montageleistung erbracht wurde!
Ich würde grds. erst die Montage vergüten, wenn diese auch wirklich vollständig und ohne Mängel durchgeführt wurde.
Ist dieser Punkt in den AGB´s wirksam?
Ich würde natürlich gerne erst nach Leistungserbringung vergüten.
Vielleicht kann mir hier ja jmd. helfen.
Vielen Dank!
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Vorabkassen vor Leistungserbringung
7. Januar 2011
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Frage vom 7. Januar 2011 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorabkassen vor Leistungserbringung
Probleme nach Kauf?
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#1
Antwort vom 8. Januar 2011 | 00:25
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39879x hilfreich)
Sofern die AGB rechtskräftig in den Vertrag einbezogen wurden, sehe ich keine Rechtsgrundlage die Vorkasse zu verweigern.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
#2
Antwort vom 8. Januar 2011 | 01:23
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 34x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 8. Januar 2011 | 02:47
Von
Status: Unbeschreiblich (120363 Beiträge, 39879x hilfreich)
quote:
Was sind denn "Vorabkassen"?
Die kleinen Geldkassetten im Handschufach der Speditionsleute. Für jeden Kunden eine ...
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
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