Hallo,
ich würde gerne wissen, ob ein Vorabgespräch der Gegenpartei mit dem Richter ohne Wissen des Antragstellers zulässig ist?
Darf der Richter außerdem eine Feststellung machen, die nur auf der Aussage der Gegenpartei beruht?
Darf man bei Anhörungen Zeugen benennen und mitbringen?
Danke.
Eimerchen
Vorabgespräch mit Richter zulässig?
19. Mai 2002
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Frage vom 19. Mai 2002 | 22:26
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vorabgespräch mit Richter zulässig?
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