>Voraberbe bzw. Auszahlung Sohn aus erster Ehe
Aktuell gibt es gar keinen Anspruch.
Wenn Du allerdings meinst, welchen Anspruch Dein Sohn hätte, wenn Du morgen sterben würdest, dann lautet die Antwort: 1/6 Deines Vermögens. Das Vermögen Deiner Frau wird dabei nicht berücksichtigt.
Nach gesetzlicher Erbfolge erbt die Ehefrau (Zugewinngemeinschaft vorausgesetzt) 50% und die übrigen 50% gehen zu gleichen Teilen an die leiblichen Kinder.
Der entsprechende Vertrag muss notariell beurkundet werden, da der Sohn anderfalls nicht wirksam auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet hat.
Als Unwägbarkeit für die Ansprüche im tatsächlichen Erbfall kommt neben möglichen Veränderungen der Vermögensverhältnisse auch noch die Reihenfolge des Todes von Dir und Deiner Frau in Betracht. Wenn Deine Frau vor Dir verstirbt, dann erhöht sich der Erbanteil jedes Kindes auf 1/3 und schließt auch noch das Vermögen ein, das Du von Deiner Frau dann geerbt hast.
Insofern ist es am Ende Verhandlungssache, welche Höhe die Auszahlung tatsächlich haben soll, damit der Sohn auf alle Ansprüche verzichtet.
-----------------
" "
von hh am 19.06.2012 12:22
Status: Tao (24151 Beiträge)
Userwertung:
4,0 von 5
(von 372 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden