Vor und Nacherbe

18. Juli 2014 Thema abonnieren
 Von 
Relisys
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vor und Nacherbe

Hallo,
Ich bzw. meine Frau brauchen mal einen Rat bzw. eine Erklärung.

Folgender Sachverhalt ist gegeben.
Der Vater meiner Frau ist verstorben und hat seine neue Ehefrau als nicht befreiten Vorerben eingesetzt, die drei leiblichen Kinder als Nacherben.

Da auf den Todesfall meist die Erbstreitigkeiten folgen besteht folgende frage:

Wer erbt was in welcher Reihenfolge von dem Vermögen des Hausverkaufes, da dies nicht gehalten werden kann. Hoffe ihr könnt mir helfen.

Lg

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-- Editiert Mikedietrich81@gmx.de am 18.07.2014 22:59

-- Editiert Relisys am 18.07.2014 23:01

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
joebeuel
Status:
Lehrling
(1980 Beiträge, 1537x hilfreich)

Da für das Haus der Wille des Erblassers nicht erfüllt werden kann, würde ich versuchen, mit allen Beteiligten eine vertragliche Vereinbarung zu treffen, mit der alle einverstanden sind.
Eine Möglichkeit wäre, gemeinsam in einem notariellen Vertrag zu vereinbaren, das alle auf ihre Rechte gemäß Testament verzichten und statt dessen die gesetzliche Erbfolge anwenden.

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#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Zunächst erbt die Ehefrau. Sie darf vom Erbe zehren, aber
nichts verschenken. Danach erben die Kinder.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Zunächst erbt die Ehefrau. Sie darf vom Erbe zehren, aber
nichts verschenken. Danach Erben die Kinder.


Blöde Frage vielleicht, aber wie will man das in der Praxis überprüfen?


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#4
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8019 Beiträge, 4498x hilfreich)

Blöde Frage vielleicht, aber wie will man das in der Praxis überprüfen?
Das ist sicherlich nicht einfach und die Gefahr von Erbstreitigkeiten können hoch sein.

Wer erbt was in welcher Reihenfolge von dem Vermögen des Hausverkaufes...
"Geerbt" wird nur, wenn jemand verstorben ist. Das Haus "gehört" der Vorerbin, die Nacherben treten die Erbolge erst nach deren Tod an.

Die Kinder müssen dem Verkauf des Hauses zustimmen; ihnen steht der Kaufpreis aber erst nach dem Tod der Vorerbin zu.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Blöde Frage vielleicht, aber wie will man das in der Praxis überprüfen?
Das ist sicherlich nicht einfach und die Gefahr von Erbstreitigkeiten können hoch sein.

Was heisst nicht einfach? Fast unmöglich, wenn der Vorerbe und DESSEN Erben es geschickt anstellen.
Angenommen das Haus erzielt einen Kaufpreis von 300 000€. Von diesem Kaufpreis darf der Vorerbe zehren.
Wenn jetzt nach 5 Jahren der Vorerbe stirbt und von dem Geld nichts mehr übrig ist, kann der Nacherbe ja praktisch nicht nachweisen, dass der Vorerbe allein keine 5000€/Monat verbraucht haben kann.

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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47504 Beiträge, 16808x hilfreich)

Die Nacherben sind nicht verpflichtet, dem Verkauf des Hauses zuzustimmen. Wenn sie dennoch zustimmen, dann können sie die Zustimmung natürlich von Bedingungen abhängig machen.

Je nach genauem Grund für den Verkauf des Hauses können sich die Nacherben umfangreiche Kontrollrechte einräumen lassen oder aber eine Beteiligung am Kaufpreis verlangen.

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