Vor Tod Geld verschwunden

8. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
mike.c
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vor Tod Geld verschwunden

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Opa ist vor 4 Wochen nach längerer Krankheit ,6 Monate, verstorben. Anscheinend ist nun von seinem Barvermögen, größere Summe, nichts mehr da.
Vor 3 Monaten wurde seine 2.Frau als Leumund eingesetzt.
Sie kannte auch als Einzige das Testament. Wußte somit, daß Sie nichts erben würde, außer einem Wohnrecht.
Jetzt mussten wir feststellen, daß anscheinend in letzter Zeit seine Konten geleert wurden. Als Leumund hatte sie Zugriff auf seine Konten, sonst war sie nicht berechtigt. Das Ganze geschah kurz vor seinem Tod (ca 3 Wochen).
Ist das Geld noch zurück zu fordern oder ist es gänzlich weg?
Ich denke, da sie ja normalerweise keine Berechtigung hatte und nur im Sinne meines Großvaters Geld abheben durfte und sich nicht selbst bereichern dürfte, kann ich das Geld zurückfordern, wenn es unrechtmäßig abgehoben wurde, oder?
Kann ich von der Bank einen Auszug bekommen, was in letzter Zeit, vor dem Tod, an Kontobewegungen und Auflösungen passiert sind?
Ich habe bisher noch nie etwas geerbt, ist also alles für mich Neuland.
Herzlichen Dank
Gruß
Mike

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
tempo78
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn seine Frau sagt, daß er ihr das Geld geschenkt hat, ist da glaube ich gar nix zu machen...

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich denke, dass die zweite Frau Deines Opas Betreuer war. Wurde sie vom Gericht dazu ernannt? Als Betreuer muß man sehr wohl nachweisen, was mit dem Geld bzw Vermögen passiert ist und darf nicht einfach die Konten leeren. Schenkungen müssen nachgewie´sen werden. Eine einfache Behauptung reicht da nicht. Fordert einen Nachweis von der Bank, welches Vermögen der Opa zum Zeitpunkt der Ernennung der Frau als Betreuer hatte, und dann von ihr einen exakten Nachweis über den Verbleib des Geldes. Im Zweifel schnellstmöglichst einen Anwalt einschalten.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
MiMu66
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Also das ist schon starker Tobak, solltest du mit deinen Vermutungen richtig liegen. Nun gehe ich mal davon aus, dass die Kinder Deines Großvaters am leben sind und betrachte es als deren Aufgabe, sich der Sache anzunehmen. Aus meiner persönlichen Sicht hast du selbst wahrscheinlich keine Möglichkeit etwas zu unternehmen, es sei denn, du wirst im (vorhandenen) Testament explizit erwähnt?! Es liegt dann also (meiner Meinung nach) in den Händen deiner Eltern (Mutter/Vater) und/oder deren Geschwister, also den nächsten direkten noch lebenden Nachfahren...Erst wenn die nicht mehr unter uns weilen wird das zu deinem Problem.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mike.c
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also als Erben sind meine Mutter und ich eingetragen, mehr Verwandte gibt es nicht. Da mein Opa ins künstliche Koma viel, wurde die 2te Frau und sein Bruder beim Amtsgericht als Leumund eingetragen. schenkung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich, da nicht mehr ansprechbar. Danach dauerte es noch 6 Wochen bis er starb. Mein Problem ist, daß meine Mutter nicht streiten will mit der zweiten Frau, da diese als einziges Erbe das Wohnrecht in dem Haus bekommt, daß meine Mutter erbt. Also bleibt alles an mir hängen. Ich denke, so bald der Erbschein da ist, muss man die letzten 6 Monate nachschauen, wo die Kohle hingekommen ist und ggfs. von der 2ten Frau zurück fordern. Sie hat noch eine eigene Immobilie, damit ist ein Vermögen ihrerseits immer vorhanden.
Danke für die vielen Antworten
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MiMu66
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Als gesetzlicher Erbe hast du bzw. deine Mutter sämtliche Möglichkeiten, die Situation zu klären und ich behaupte auch, dass es möglich sein muß, dass Geld zurück zu fordern, sofern sich das nachweisen lässt. Ich würde den diplomatischen Weg für`s erste vorziehen, um Streitereien und die damit verbundenen Kosten zu meiden. Sollte das nicht funktionieren, kann/muss man dann einen Rechtsbeistand zu Rate ziehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Entschludigung, aber ich lese immer wieder 2. Frau. War er mit ihr verheiratet?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mike.c
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Meine Oma starb vor 12 Jahren und er hat danach nochmal geheiratet. Dazu gab es einen Ehevertrag, daß seine 2te Frau nichts erben wird, ausser dem Wohnrecht in seinem Haus.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen