366.323
Registrierte
Nutzer
 www.123recht.net » Forum » Kaufrecht » Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU"...

Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft

Leserwertung
(0):
 Thema bewerten!

342 Aufrufe

Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft

Hallo,

folgendes Problem:

am 2.8.2011, also letztes Jahr, habe ich einen neuen Laptop gekauft. Jetzt wollte ich die Garantie verlängern und der Hersteller hat mit mitgeteilt das mein Gerät bereits am 2.6.2011 beim Hersteller registriert wurde ( für die normale Garantie ). Irgendein Kunde hat dieses Gerät also in Betrieb genommen und zwar 2 Monate bevor ich dieses Gerät gekauft habe. Die Hotline des Herstellers meinte das es bei Vorlage der Händlerrechnung zwar keine Probleme mit Garantiearbeiten gäbe aber ich zumindest keine Garantieerweiterung kaufen könne.

Meine Frage daher:

Gilt ein Gerät als NEU wenn dieses nachweislich 2 Monate vorher durch einen anderen Kunden in Betrieb genommen wurde?
Was kann ich tun? Immerhin ist mir dieser Sachverhalt erst 11 Monate nach Kauf aufgefallen.
Ich habe zumindest den Nachteil das ich die Herstellergarantie nicht verlängern kann.

Vielen Dank vorab für eure Meinungen!

-----------------
" "


von Segler1974m am 22.07.2012 18:15
Status: Stift (40 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 658 weitere Beiträge zum Thema "gekauft".


Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
Privatkauf oder beim Händler? B-Ware? Versandhandel?
Beim Händler wäre diese Handhabung, auch wg. der Kürzung der Garnatie, nicht koscher. Vielleicht ein Rückläufer?


-----------------
"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"


von Mr.Cool am 22.07.2012 19:00
Status: Unsterblich (4444 Beiträge)
Userwertung:  3,4  von 5 (von 89 User(n) bewertet)

>Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
Von einem großen Händler ( notebooksbilliger ). Keine B Ware ect.. Nagelneues Gerät....

Keine Ahnung ob das ein Rückläufer war?! Ärgert mich jetzt nur....

-----------------
" "


von Segler1974m am 22.07.2012 20:09
Status: Stift (40 Beiträge)
Userwertung:  3,0  von 5 (von 2 User(n) bewertet)

>Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
quote:
Gilt ein Gerät als NEU wenn dieses nachweislich 2 Monate vorher durch einen anderen Kunden in Betrieb genommen wurde?


Nein, wenn du vom Händler gekauft hast, muss das Gerät jungfräulich sein. Ausser, er hätte darauf hingewiesen.

Das ist ein nicht behebbarer Sachmangel nach § 434 I 1 BGB, der dich ohne weiteres zum Rücktritt nach § 440 BGB berechtigt. Auch nach 1 Jahr. Du kannst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.

Unerheblich ist der Mangel schon wegen der nicht mehr möglichen Garantievelängerung nicht.

Der VK darf aber Nutzungsersatz gegenrechnen, wenn er dir den KP + VSK zurückzahlt, d.h. KP-Anteil des Nutzungszeitraums in Relation zur Lebensdauer.

-----------------
""


von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 22.07.2012 21:45
Status: Tao (7220 Beiträge)
Userwertung:  3,2  von 5 (von 178 User(n) bewertet)


Mehr zum Thema im Forum:

11   Monaten   gebr   Gerät   gekauft  
123recht.net ist Rechtspartner von:

366323
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

110818
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online