Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
Was kann ich tun? Immerhin ist mir dieser Sachverhalt erst 11 Monate nach Kauf aufgefallen.
Ich habe zumindest den Nachteil das ich die Herstellergarantie nicht verlängern kann.Vielen Dank vorab für eure Meinungen!
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von Segler1974m am 22.07.2012 18:15
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 658 weitere Beiträge zum Thema "gekauft".
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>Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
Privatkauf oder beim Händler? B-Ware? Versandhandel?Beim Händler wäre diese Handhabung, auch wg. der Kürzung der Garnatie, nicht koscher. Vielleicht ein Rückläufer?
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"Vernunft ist wichtiger als Paragraphen"
von Mr.Cool am 22.07.2012 19:00
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>Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
Von einem großen Händler ( notebooksbilliger ). Keine B Ware ect.. Nagelneues Gerät....Keine Ahnung ob das ein Rückläufer war?! Ärgert mich jetzt nur.... -----------------
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von Segler1974m am 22.07.2012 20:09
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>Vor 11 Monaten ein gebr. Gerät als "NEU" gekauft
quote:
Gilt ein Gerät als NEU wenn dieses nachweislich 2 Monate vorher durch einen anderen Kunden in Betrieb genommen wurde?
Nein, wenn du vom Händler gekauft hast, muss das Gerät jungfräulich sein. Ausser, er hätte darauf hingewiesen.Das ist ein nicht behebbarer Sachmangel nach § 434 I 1 BGB, der dich ohne weiteres zum Rücktritt nach § 440 BGB berechtigt. Auch nach 1 Jahr. Du kannst nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf vorlag.Unerheblich ist der Mangel schon wegen der nicht mehr möglichen Garantievelängerung nicht.Der VK darf aber Nutzungsersatz gegenrechnen, wenn er dir den KP + VSK zurückzahlt, d.h. KP-Anteil des Nutzungszeitraums in Relation zur Lebensdauer.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 22.07.2012 21:45
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