quote:
ein Gay-Pornodarsteller [ tritt unter einem Pseudonym auf, das mit] meinem Vor- und Nachnamen [ identisch ] ist.
In Wirklichkeit heisst dieser Gay-Pornostar mit bürgerlichen Namen anders und kommt aus Tschechien.
hat man gerichtlich rechtlich eine Chance das alle Seiten (und das sind nicht wenige) aus dem Internet entfernt werden ?
quote:
"Der verfassungsrechtlich durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistete Schutz des Namens erschöpft sich nicht im Schutz des bürgerlichen Namens. Auch der von einem Menschen tatsächlich geführte Name kann verfassungsrechtlichen Schutz genießen, wenn sich mit ihm eine Identität und Individualität des Namensträgers herausgebildet und verfestigt haben und auch herausbilden durften. Diese Funktion kann auch ein Pseudonym übernehmen. Hier muss nicht entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen ein Pseudonym verfassungsrechtlichen Schutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG genießt. (...)"
http://lexetius.com/2006,2888
quote:
hat man gerichtlich rechtlich eine Chance das alle Seiten (und das sind nicht wenige) aus dem Internet entfernt werden ?
quote:... und damit wird das Anliegen des TE schon sinnfrei, denn er wird genau deswegen nicht verhindern können, daß bei Eingabe seines Namens in Google (auch) der betreffende Darsteller gefunden wird.
Im "nicht-deutschen" Internet wird der Darsteller vermutlich weiterhin sein Pseudonym verwenden dürfen.
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