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Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht

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Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht

Hallo,

unter meinen Vor- und Nachname sind im Internet u.a. bei Google jede massenweise pornographische Seiten, Pornovideos, Pornobilder zu finden.

Nach einer genaueren Recherche meinerseits handelt es sich um einen Gay-Pornodarsteller der meinen Vor- und Nachnamen als PornoName missbraucht.
In Wirklichkeit heisst dieser Gay-Pornostar mit bürgerlichen Namen anders und kommt aus Tschechien.

Da ich dadurch im sozialen sowie im beruflichen Umfeld als Infromatiker beeinträchtigt werde überlege ich dagegen anzugehen und die ganzen Seiten löschen zu lassen.

Was meint Ihr hat man gerichtlich rechtlich eine Chance das alle Seiten (und das sind nicht wenige) aus dem Internet entfernt werden ?

Gruß
(Möchte anonym bleiben)

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von guest-12306.04.2012 13:53:52 am 03.11.2010 19:32
Status: Frischling (7 Beiträge)
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>Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht
--- editiert vom Admin


von guest-12304.11.2010 08:57:35 am 03.11.2010 22:11
Status: Stift (33 Beiträge)
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>Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht
quote:
ein Gay-Pornodarsteller [ tritt unter einem Pseudonym auf, das mit] meinem Vor- und Nachnamen [ identisch ] ist.

In Wirklichkeit heisst dieser Gay-Pornostar mit bürgerlichen Namen anders und kommt aus Tschechien.

hat man gerichtlich rechtlich eine Chance das alle Seiten (und das sind nicht wenige) aus dem Internet entfernt werden ?


"Gay-Porno" + "tschechien" --> Google ---> 1. Treffer "Tommy Hansen"

§ 12 BGB
Wird das Recht zum Gebrauch eines Namens dem Berechtigten von einem anderen bestritten oder wird das Interesse des Berechtigten dadurch verletzt, dass ein anderer unbefugt den gleichen Namen gebraucht, so kann der Berechtigte von dem anderen Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann er auf Unterlassung klagen.

(...)

Das Bundesverfassungsgericht hat offengelassen, unter welchen Umständen der Benutzer eines Pseudonyms sich auf einen grundgesetzlich verbürgten "Schutz" seines Pseudonyms berufen könnte:

quote:
"Der verfassungsrechtlich durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistete Schutz des Namens erschöpft sich nicht im Schutz des bürgerlichen Namens. Auch der von einem Menschen tatsächlich geführte Name kann verfassungsrechtlichen Schutz genießen, wenn sich mit ihm eine Identität und Individualität des Namensträgers herausgebildet und verfestigt haben und auch herausbilden durften. Diese Funktion kann auch ein Pseudonym übernehmen. Hier muss nicht entschieden werden, unter welchen Voraussetzungen ein Pseudonym verfassungsrechtlichen Schutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG genießt. (...)"

http://lexetius.com/2006,2888


Wer unbefugterweise den Namen eines anderen als sein Pseudonym gebraucht (und darin eine gewisse Bekanntheit erlangt), der wird sich vermutlich nicht auf einen Schutz seines so (durch Verkehrsgeltung) erlangten Namensrechts berufen können.

Ein Porno-Filmschauspieler muß befugt gewesen sein, sein Pseudonym benutzen zu dürfen, damit ihm nach/mit der Erlangung einer Bekanntheit ein persönlichkeitsrechtlicher Schutz seines Namensgebrauchs zuwachsen konnte.

quote:
hat man gerichtlich rechtlich eine Chance das alle Seiten (und das sind nicht wenige) aus dem Internet entfernt werden ?


Der Träger eines bürgerlichen Namens könnte gegen einen unbefugten Gebrauch des gleichen Namens ( als Pseudonym für das Auftreten als Filmschauspieler ) unter Berufung auf § 12 BGB wohl allerhöchstens verlangen, daß der Darsteller im Geltungsbereich des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht mehr unter seinem Pseudonym auftritt und nicht mehr auf (auch) an deutsche Interessenten gerichteten Internetseiten unter diesem Pseudonym auftritt.

Im "nicht-deutschen" Internet wird der Darsteller vermutlich weiterhin sein Pseudonym verwenden dürfen.

M.


von Mirk am 03.11.2010 23:47
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>Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht
Nein, denn der Rest der Welt (und da liegen die meisten der Seiten deines Namensvetters) ist an die deutsche Rechtssprechung nicht gebunden.

Hast du noch einen Zweiten Vornamen? Dann verwende den doch künftig ...



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"
Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 04.11.2010 00:27
Status: Tao (17185 Beiträge)
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>Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht
--- editiert vom Admin


von guest-12304.11.2010 08:57:35 am 04.11.2010 01:12
Status: Stift (33 Beiträge)
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>Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht
Darf man sich bei Allerweltsnamen wirklich wehren rechtlich gegen ein Pseudonym gleichen Namens?

"Tommy Hansen Kfz-Handel und -Reparatur Tommys Service Center" wird wohl kaum wer mit Verstand verwechseln mit einem Schauspieler, ob nun schwul oder bi oder Radfahrer :-).

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"


von Gerd aus Berlin am 04.11.2010 05:13
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>Vor- und Nachname wird als Pornstar missbraucht
quote:
Im "nicht-deutschen" Internet wird der Darsteller vermutlich weiterhin sein Pseudonym verwenden dürfen.

... und damit wird das Anliegen des TE schon sinnfrei, denn er wird genau deswegen nicht verhindern können, daß bei Eingabe seines Namens in Google (auch) der betreffende Darsteller gefunden wird.

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von RoseTyler am 04.11.2010 12:42
Status: Unsterblich (1001 Beiträge)
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