Eine Voodoo-Puppe nach dem Ebenbild von Nicolas Sarkozy darf weiterhin verkauft werden - obwohl sie nach Einschätzung eines Pariser Berufungsgerichts die Würde des französischen Staatschefs verletzt. Die Nadeln, die der kleinen Stoffpuppe beilägen, ließen zwar - wenn auch nur bildhaft - an körperlichen Schmerz denken, urteilte das Gericht am Freitag. Es sei aber "nicht angemessen" und unverhältnismäßig, deshalb den Verkauf der Puppe zu verbieten. Allerdings muss die Firma, die das Voodoo-Set verkauft, nun auf jeder Packung das Urteil abdrucken.
Ein französischer Verlag bietet seit Anfang Oktober zwei Stoffpuppen nach dem Ebenbild Sarkozys und seiner ehemaligen Rivalin an, der sozialistischen Politikerin Ségolène Royal. Der Packung liegen Nadeln zum Einstechen und ein kleines Büchlein bei. Durch den Voodoo-Zauber könnten Käufer den Präsidenten "daran hindern, noch mehr Schaden anzurichten", hieß es in der Werbung für die Sarkozy-Puppe. Eine Klage des Präsidenten gegen den Verkauf der Puppe war bereits im vergangenen Monat in erster Instanz gescheitert. Die Richter befanden damals, der Verkauf sei durch die Meinungsfreiheit und das "Recht auf Humor" gedeckt. Sarkozy legte daraufhin Berufung ein.
28. November 2008 - 15.56 Uhr
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