Von wem bekommt mein Kind den Unterhalt

6. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Manu1977
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Von wem bekommt mein Kind den Unterhalt

Hallo,

Habe mal ne frage :
Meine Tochter wird nächsten montag 9 jahre alt ! Ihr Vater noch nie freiwillig bezahlt .Als ich damals von ihm gegangen bin war meine tochter damals 2,5 jahre alt .Da bekam ich anfangs noch vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss .Dann hab ich mich mit dem Chef vom Jugendamt zusammen getan und wir haben es geschafft das meinem Ex das Geld gepfändet wurde ,da er eine Umschulung machte .
Aber 2 Tage vor der Prüfung hat er alles geschmissen und ist dan nach dem das Arbeitsamt nicht mehr bezahlt hat zum Sozialamt gegangen und nun bezieht er Sozoialhilfe oder harz 4 ich weis es im mom nicht !! Erstens mal wie komme ich dazu das ich erfahre ob er arbeitet oder nicht !Und zweitens von wem bekomme ich den Unterhalt für meine Tochter .Den meine Tochter bekommt nun keinen cent vom jugendamt ,weil Ich wieder verheiratet bin ,und ihrem Vater können sie nichts pfänden weil er Sozialempfänger ist.
Ich finde es nur doof das mein Mann ,nun für meine Tochter aufkommen soll und aber nichts sagen darf.Und wir haben selber 2 gemeinsame kinder .

Meine frage ist aber nun wer kommt für meine tochter für den Unterhalt auf .An wenn kann ich mich da wenden .Ist das nun das Sozialamt oder wer .Den von irgendjemandem muss sie ja was bekommen .
Würde mich riesig freuen wenn mir jemand helfen könnte .

Liebe Grüße ;O) Manu1977

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thessa
Status:
Schüler
(465 Beiträge, 35x hilfreich)

Hallo,

also wenn deine Tochter erst 9 Jahre alt ist, kannst du beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss noch bis zum 12 Lebensjahr beantragen.Das JA wird sich an den Vater des Kindes wenden und dieses Geld (Darlehn)zurückfordern sobald er wieder zahlungsfähig wird.
Aber bis zu diesem Alter bekommstt du den U-Vorschuss noch, also beantrage ihn so schnell wie möglich. Zu Pfänden ist bei dem Ex so wie es aussieht - nichts.
Dein Mann muss nicht für deine Tochter aufkommen, natürlich tut er dies jetzt momentan indirekt da ihr zusammen lebt.

Gruß Thessa

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#2
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Stimmt nicht. Wenn Mum verheiratet ist, entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss!

-----------------
"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Manu1977
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Thessa und azrael

Danke für eure antworten ,ich weis vom jugendamt krieg ich nix mehr habe mich auch schon informiert .
Aber an wenn kann ich mich nun wenden .Ich meine ,meine Tochter hat doch anspruch auf irgend eine hilfe vom Staat oder etwa nicht wenn ihr vater ned zahlt !Man das leben kann schon ungerecht sein .

Hoffe das mir jemand sagen kann ,wo ich wenigstens etwas für meine große beantragen kann , da sie ja auch anspruch hat .

liebe grüße manu :-(

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#4
 Von 
guest123-352
Status:
Praktikant
(989 Beiträge, 83x hilfreich)

Hallo Manu,

das hängt von eurem Einkommen ab.

Generell könnt ihr bei geringem Einkommen zusätzlich Sozialleistungen (ergänzendes Hartz IV) erhalten.

Eine weitere Möglichkeit ist der Kindergeldzuschlag (max. 140,00 Euro/Monat, ich glaube für 3 Jahre). Der steht Eltern zu, die zwar durch ihr Einkommen ihr eigenes Auskommen, nicht aber das ihrer Kinder sichern können. Weitere Voraussetzung, das Kind hat keine eigenen Einnahmen, was ja bei euch der Fall ist, da die Tochter keinen Unterhalt bezieht. Im Prinzip für Hartz IV zu viel, zum leben zu wenig. ;)

Wo da allerdings die Einkommensgrenzen liegen, weiss ich nicht. Da bringt ein Anruf bei der Kindergeldkasse Klarheit.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Manu1977
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Reike

Danke für deine schnelle Antwort ,also quasi müsste ich dan mal beim Sozi anrufen und mich erkundigen ?Den sie hat ja kein eigenes einkommen,ausser ihr Kindergeld das aber ja eh niergends angerechnet werden darf auch das erziehungsgeld und das kindergeld für meine beiden kleineren kinder nicht.
Danke nochmal und ich versuche nun am Montag mal mein Glück beim Sozialamt und bei der Familienkasse .
Aber was mich nun doch noch interesiert ist ,wenn meine Chiara dan doch vom Sozialamt geld bekommt muss ich es nicht wieder zurück bezahlen wenn ich arbeite oder??

Lg Manu

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