>Von welchem Betrag muss Zinsertragssteuer gezahlt werden
Also ich muss jetzt mal unterstellen, dass es sich wirklich um 30% Zinsabschlag handelt:
1. Auf den Zinsabschlag werden 5,5% Solidaritätszuschlag zugeschlagen; macht 30% * 5,5% = 1,65% => Abschlag insgesamt 31,65%
Dies entspricht den € 447,47 = 31,65%
100% sind dann € 1.413,81.
Von den Zinserträgen von € 2.014,27 wurden € 1.413,81 versteuert.
Das heisst die Freibeträge waren nicht optimal gestaltet. Ist aber für das weitere egal.
2. In der Einkommensteuer läufts so:
Einnahmen € 2.014,27
abzüglich Werbungskosten € 51,00
abzüglich Sparerfreibetrag € 1.370,00
Einkünfte € 593,27
darauf persönlicher Steuersatz ca. 50% mit Soli und KiSt (worst case) = Einkommensteuer ca. 296,64 Euro auf die Zinseinkünfte
Vorausgezahlt wurden 447,47 => Erstattung auf die Zinseinkünfte 150,83.
Freilich kann es sein, dass durch andere noch nicht versteuerte Einnahmen zBsp. aus Vermietung in der Summe keine Erstattung bei rauskommt. Die Berechnung betrifft ausschliesslich diese Einkunftsart.
-- Editiert von Becksgold am 05.10.2007 13:07:13
von Becksgold am 05.10.2007 13:01
Status: Philosoph (596 Beiträge)
Userwertung:
4,4
(von 14 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden