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Von der Leyen begrüßt Vorgaben des Verfassungsgerichts für Kinder

AFP VOM 9.2.2010 | Nachrichten - Vor Gericht | 4580 Aufrufe
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Arbeitsministerin lobt "wegweisendes Urteil"

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts für eine Neuregelung der Hartz-IV-Leistungen für Kinder ausdrücklich begrüßt. Es sei ein "wegweisendes Urteil", sagte von der Leyen am Dienstag in Karlsruhe. Dies sei ein "sehr wichtiger Tag" für die Kinder in Deutschland. Es müsse nun geklärt werden, was ein Kind für Bildung brauche.

Die Arbeitsministerin äußerte sich aber nicht dazu, ob die Hartz-IV-Sätze steigen werden. Es müsse sich nicht unbedingt um Geldleistungen handeln, sagte von der Leyen. Möglich seien auch Sachleistungen. Es müsse also nicht das Geld für den Schulranzen sein, sondern es könne auch der Schulranzen selbst sein. Geld- und Sachleistungen müssten miteinander verknüpft werden. Von der Leyen machte zudem deutlich, dass die Politik unter "ungeheuerlichem Zeitdruck" stehe. Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts muss es bis zum Ende dieses Jahres eine Neuregelung geben.

Die Richter hatten in ihrem am Dienstag verkündeten Urteil die Hartz-IV-Regelungen in für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften müssen deshalb neu gefasst und besonders die Leistungen für Kinder grundsätzlich neu berechnet werden. Die Richter machten allerdings keine Vorgaben über die Höhe der Regelsätze. Sie bemängelten stattdessen die pauschale Festsetzung der Hartz-IV-Leistungen.

9. Februar 2010 - 12.02 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2010


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