Von Wohngeldantrag nach Bescheid freiwillig zurücktreten?

5. Juli 2017 Thema abonnieren
 Von 
Loretta32
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Von Wohngeldantrag nach Bescheid freiwillig zurücktreten?

Ich habe zu meiner Frage leider nichts gefunden. Ich habe vor 3 Monaten einen Wohngeldantrag gestellt und bekam vor 1 Woche den positiven Bescheid. Das bewilligte Wohngeld fällt nun aber deutlich (!) geringer aus, als ich dachte, zudem wird mein Einkommen mit dem meines Freundes zusammengerechnet - trotz Erklärung, dass wir weniger als 1 Jahr zusammenwohnen und keine Verantwortungsgemeinschaft bilden. Da ich in Zukunft keine 100% zuverlässige Einsicht in das Einkommen meines Freundes habe und mir auch der Aufwand, jede kleine in Zukunft auftretende Einkommensänderung anzugeben in Relation zu dem äußerst geringen Betrag, den ich monatlich bekomme, zu groß ist, ist meine Frage nun, ob ich meinen Antrag vollständig zurückziehen und die bisher erhaltenen Leistungen zurückzahlen kann. Ich möchte auch nicht widerrufen, um mehr Leistungen zu bekommen, sondern in erster Linie nicht mehr mit dem Papierkram und der ständigen Mitteilungspflicht belastet sein und deshalb jetzt lieber ganz davon absehen. Wie gesagt, der Bescheid ist seit 1 Woche da und da steht ja auch etwas von 4 Wochen Widerspruchsrecht --- ist es also für mich unproblematisch, den Antrag einfach zu widerrufen und freiwillig zu verzichten oder kann man davon nicht einfach so Abstand nehmen? Vielen Dank!

-- Editier von Loretta32 am 05.07.2017 15:14

-- Editier von Loretta32 am 05.07.2017 15:15

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32825 Beiträge, 17248x hilfreich)

da steht ja auch etwas von 4 Wochen Widerspruchsrecht Sie wollen aber nicht widersprechen, oder haben Sie inhaltliche Einwendungen gegen den Bescheid? Und ansonsten dürfen Sie jederzeit auf Sozialleistungen verzichten, aber nicht rückwirkend. Siehe hier: http://www.rechtslexikon.net/d/verzicht-auf-eine-sozialleistung/verzicht-auf-eine-sozialleistung.htm[/link]

-- Editiert von muemmel am 05.07.2017 18:39

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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