quote:Diebstahl verjährt 5 Jahre nach der Tat, nicht 5 Jahre nach der Registrierung des Fahrrades.
Sollte die registrierung des Fahrrades 5 Jahre zurückliegen ist das dann automatisch verjährt
quote:Unter "Registrierung" versteht man bei Fahrrädern im allgemeinen etwas anders, so etwas: http://www.zefes.de/Was Du meinst ist eine Anzeige. Und auch die ist nicht unbedingt mit dem Tatzeitpunkt indetisch. Allerdings ist der Anzeigezeitpunkt der spätest mögliche Beginn der Verjährung, dass ist richtig.
Wenn die Beklaute Person zur Polizei geht und ein Fahrrad als gestohlen registrieren läßt ist das doch gleichzusetzen mit dem Tatzeitpunkt oder nicht?
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